Entwässerung, Transport und Entsorgung Klärschlamm 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2021-031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerung, Transport und Entsorgung Klärschlamm 2022 bis 2025
Entwässerung, Transport und Entsorgung des anfallenden Klärschlamms von ca. 1.000 Tonnen jährlich für die Kläranlage Rothenburg ob der Tauber, Creglinger Str. 1 a, 91541 Rothenburg ob der Tauber für insgesamt 4 Jahre vom 01.01.2022 bis 31.12.2025.
Kläranlage Rothenburg ob der Tauber Creglinger Str. 1 a 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die jährlich anfallende Menge an voll anaerob stabilisierten Klärschlamm, beläuft sich auf ca. 6.000 m³ Nassschlamm. Dieser unterliegt einer Schwankungsbreite bezogen auf den TR-Gehalt von 3,5 % bis hin zu 5 %. Mittels leistungsstarken Rührwerken wird eine vollständige Homogenisierung in den beiden 1.500 m³ fassenden Schlammstapelbehältern gewährleistet. Das anfallende Filtrat kann in ein ausreichend großes Pufferbecken abgepumpt werden, so dass eine unterbrechungsfreie Entwässerung erfolgen kann. Die Entwässerung des Klärschlamms hat aus Gründen der Stromersparnis und der besseren Filtratwasserqualität mittels Kammer- bzw. Membranfilterpresse auf mindestens 25 % TR bezogen auf den Filterkuchen zu erfolgen. Die Entwässerung/Verwertung des Klärschlamms sollte in gleichmäßigen Zeitabständen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums März bis Oktober erfolgen, jedoch nicht mehr als 2 bis 4 Entwässerungsaktionen. Eine Zwischenlagerung des entwässerten Klärschlamms ist nicht möglich, die Abfuhr des Filterkuchens muss in Mulden oder Containern erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB,
2. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
3. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
4. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
5. Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Die oben bezeichneten Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind, vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblattes L 1240 und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorhaben vorzulegen. Diese müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesonderten Verlagen auch für diese abzugeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung;
- Berufs-/Handelsregisterauszug Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
1. Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
- für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind - vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblattes L 1240 - Eigenerklärung zur Eignung - und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu dienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlagen auch für diese abgegeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesonderten Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis
- Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
1. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: [Betrag gelöscht] EUR,
2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
1. Drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
5. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
6. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind,
7. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
8. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umstände als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die o. g. Eigenerklärung, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind - vorzugsweise durch Ausfüllen des in der Vergabeunterlagen enthaltenen Formblattes L 1240 - Eigenerklärung zur Eignung - und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorhaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechende Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu dienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesonderten Verlagen folgende Nachweise vorzulegen:
- Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rothenburg ob der Tauber
Zentrale Vergabestelle, Rathaus, Raum E.3
Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf unserer Homepage unter www.rothenburg.de/datenschutz abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Etwaige Rückfragen im Vergabeverfahren sind in Textform über das Deutsche Vergabeportal in deutscher Sprache an die genannte Vergabe- und Kontaktstelle zu richten. Rückfragen sind unverzüglich und spätestens bis 02.11.2021 zu stellen. Mündliche bzw. telefonische Rückfragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARRCJL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
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