Übernahme und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und KMF aus dem Landkreis Ebersberg Referenznummer der Bekanntmachung: EB50
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und KMF aus dem Landkreis Ebersberg
Übernahme und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF) aus dem Landkreis Ebersberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Containergestellung zur Annahme von ordnungsgemäß in BigBag verpackten asbesthaltigen Abfällen und künstliche Mineralfasern (KMF) an der Übergabestelle des Auftraggebers am Entsorgungszentrum "An der Schafweide"- Bedarfsgerechte Abholung der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) von der Übergabestelle (Umladestation) des Auftraggebers am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“- Transport der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort- Evtl. Behandlung der Abfälle d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF)- je nach Bedarf bei Großmengen-Anlieferungen Übernahme und Transport von Fremdcontainern mit Verwiegung und eANV über Entsorgungszentrum oder ggf. direkte Anlieferung beim Auftragnehmer- Ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer da-für zugelassenen Deponie innerhalb Bayerns
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Eitting
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.