Übernahme und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und KMF aus dem Landkreis Ebersberg Referenznummer der Bekanntmachung: EB50
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und KMF aus dem Landkreis Ebersberg
Übernahme und Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF) aus dem Landkreis Ebersberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Containergestellung zur Annahme von ordnungsgemäß in BigBag verpackten asbesthaltigen Abfällen und künstliche Mineralfasern (KMF) an der Übergabestelle des Auftraggebers am Entsorgungszentrum "An der Schafweide"
- Bedarfsgerechte Abholung der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) von der Übergabestelle (Umladestation) des Auftraggebers am Entsorgungszentrum „An der Schafweide“
- Transport der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) zum Entsorgungsort
- Evtl. Behandlung der Abfälle d. h. falls notwendig Verpressung der künstlichen Mineralfasern (KMF)
- je nach Bedarf bei Großmengen-Anlieferungen Übernahme und Transport von Fremdcontainern mit Verwiegung und eANV über Entsorgungszentrum oder ggf. direkte Anlieferung beim Auftragnehmer
- Ordnungsgemäße Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle und künstlichen Mineralfasern (KMF) in einer da-für zugelassenen Deponie innerhalb Bayerns
Sofern der Auftraggeber der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit zunächst um 24 Monate bis zum 31.12.2027. Widersprechen dann nicht Auftraggeber oder Auftragnehmer der weiteren Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf, verlängert sich die Laufzeit dann jeweils um
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der
Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über
die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung
Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung,
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber,
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen
hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung,
ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied
einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles
polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen
Betriebes,
- Beschreibung der Behältertypen (Angaben zu Hersteller, technische Daten usw.),
- Auflistung der vorgesehenen Behälter und deren Leerungs-/Abholturnus am Entsorgungszentrum, welcher der Angebotskalkulation zugrunde liegt,
- Beschreibung des Betriebsstandorts, von dem aus die Leistungen erbracht werden.
- Anzahl und Art zur Abholung der asbesthaltigen Abfälle und der künstlichen Mineralfasern (KMF) vorgesehenen Fahrzeuge und deren Beschreibung. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO VI erfüllen,
- Benennung der vorgesehenen Entsorgungswege (ggf. Vorbehandlung sowie endgültige Entsorgung) für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) mit Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.