Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des Zweckverbandes Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des Zweckverbandes Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt die Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Liegenschaften des Landratsamtes Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung bis 31.12.2025.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2.317.284 kWh. Anzahl der Abnahmestellen: 32 Stück, davon 7 RLM. Das Vergabeverfahren ist auf der Vergabeplattform Aumass.de abrufbar unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145f45-eu.
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn
Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber der Zweckverband "Hochschulcampus Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landkreises Mühldorf a. Inn und für den Hochschulcampus des Zweckverbandes Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf a. Inn- Waldkraiburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]