Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 1.1.2022 – 31.12.2023 mit optionaler Verlängerung bis 31.12.2025. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2 317 284 kWh. Anzahl der Abnahmestellen: 32 Stück, davon 7 RLM. Das Vergabeverfahren ist auf der Vergabeplattform Aumass.de abrufbar unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av145f45-eu.
Los 1 und Los 2 können nur gemeinsam vergeben werden.
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn
Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für diverse Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn.
Es besteht eine Verlängerungsoption für 2024 und 2025 (nur gemeinsam). Die Option ist bis spätestens 30.9.2023 vom Auftraggeber auszuwählen.
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf-Waldkraiburg
Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber Zweckverband „Hochschulcampus Mühldorf a. Inn – Waldkraiburg“.
Es besteht eine Verlängerungsoption für 2024 und 2025 (nur gemeinsam). Die Option ist bis spätestens 30.9.2023 vom Auftraggeber auszuwählen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen Haftung verlangt, § 43 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Mühldorf a. Inn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]