Bezirk Unterfranken - Erneuerung Kanal- und Wasserleitungsnetz am BKH Lohr – in mehreren Bauabschnitten Objektplanung Ingenieurleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Silcherstr. 5
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baureferat des Bezirk Unterfranken
E-Mail:
Telefon: +49 93179591431
Fax: +49 93179592431
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-unterfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezirk Unterfranken - Erneuerung Kanal- und Wasserleitungsnetz am BKH Lohr – in mehreren Bauabschnitten Objektplanung Ingenieurleistungen
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt am Bezirkskrankenhaus Lohr am Main die Erneuerung / Sanierung von Kanälen und Wasserleitungen.
Die bestehenden Kanäle und Wasserversorgungsleitungen im BKH Lohr sind stellenweise über 100 Jahre alt. Neben Mischwasserkanälen und -leitungen sind auch Schmutz- und Regenwasserkanäle mit entsprechenden Anschlussleitungen auf dem Gelände vorzufinden.
Es wird derzeit von insgesamt ca. 15 km Kanalhaltungs- und Kanalleitungslänge in Dimensionen von DN 100 bis DN 700 ausgegangen. Ca. 350 Schächte sowie ca. 1.100 Leitungselemente befinden sich ebenfalls auf dem Areal.
Nach bisherigem Kenntnisstand sind auf dem Areal des BKH Lohr Wasserleitungen von ca. 6 km vorhanden. Diese gliedern sich in Hauptleitungen – ca. 4,8 km – in den Dimensionen DN 80 bis DN 150 und Anschlussleitungen mit einer Länge von ca. 1,2 km. Die Dimensionen der Anschlussleitungen sind derzeit nicht bekannt.
Im Rahmen einer bereits durchgeführten Zustandsbewertung wurden ca. 2.600 m Kanal in die Zustandsklasse 1 (ZKL 1 = starker Mangel, kurzfristiger Handlungsbedarf – 1-5 Jahre) und ca. 6.800 m Kanal in die Zustandsklasse 2 (ZKL 2 = mittlerer Mangel, mittelfristiger Handlungsbedarf – 5-15 Jahre) eingestuft.
Über den Zustand der Wasserleitungen liegen derzeit kaum Informationen vor. Es wird davon ausgegangen, dass mind. 20 % der vorhandenen Wasserleitungslängen erneuerungsbedürftig sind.
Vorgesehene Maßnahmen Kanalisation:
-Fortführung der Kanalerneuerung des bereits angelaufenen BA 1
-Sanierung der mittels Kanal-TV festgestellten Schäden der Zustandsklassen 1 und 2
Vorgesehene Maßnahmen Wasserversorgung
-Erneuerung vorhandener Wasserleitungen
Die erforderliche Gesamtmaßnahme kann nicht in einem Zug durchgeführt werden, sondern muss in mehreren Bauabschnitten (ggf. in Teilabschnitten unterteilt) umgesetzt werden.
Der Umfang im ausgeschriebenen VgV-Verfahren betrifft die Gesamtmaßnahme, die in mehreren Bauabschnitten abgewickelt wird.
Fernwärmeleitungen sowie elektrische Leitungen und Telefon- und Datenleitungen sind auf dem Klinikgelände vorhanden. Eine Umverlegung dieser Leitungen ist unter Umständen entwurfsbedingt notwendig.
Die Baukosten werden derzeit mit ca. 3,5 Mio. € netto für das Kanalnetz und mit ca. 1,2 Mio. € netto für das Wasserleitungsnetz angenommen.
Terminvorschau:
- Beginn mit der HU-Bau-Erstellung umgehend nach Abschluss des VgV-Verfahrens
- Weitere Planung in 2023
- Bauausführung in mehreren Bauabschnitten voraussichtlich ab 2024
- Fertigstellung bis voraussichtlich Ende 2026
Lohr am Main
Bestandteil des VgV-Verfahrens ist Beauftragung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., unterteilt in:
-Wasserversorgung nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 1
-Abwasserentsorgung (Kanalbau) nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2
-Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 9 sowie Restleistungen LPH 2
-Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-Stufen gem. Vertragsmuster
-Spezifische Besondere Leistungen:
o Örtliche Bauüberwachung
o Überwachung der Mängelbeseitigung (innerhalb LPH 9)
o Planungsbegleitende Vermessung Ingenieurbauwerke
-Eine Zustandsbewertung sowie eine hydraulische Bestandsberechnung liegen für das Kanalnetz vor. Planungsleistungen im Sinne der HOAI wurden bisher noch nicht erbracht.
-Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie auf die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis zur Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI 2021:
Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Konradstr. 9
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 93135500-0
Fax: +49 93135500-16
Internet-Adresse: https://www.ib-koehl.de/index.php
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-0
Fax: +49 98153-206
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland