Sanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 6
Ort: Kirchheim i. Schw.
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail:
Telefon: +49 8215010522
Fax: +49 8215010510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirchheim-schwaben.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6-9
Der Schulverband Kirchheim i. Schw. als Träger der Grund- und Mittelschule, hat von 2012 bis 2016 die Sanierung des Schulgebäudes der Grund- und Mittelschule durchgeführt. Die Abnahme ist im Jahr 2016 erfolgt. Im Februar 2022 hat der Schulverband die Sanierung des Nebengebäudes, als unterschwelliges Vergabeverfahren ausgeschrieben. Nun soll die Vergabe der LPH 6 bis 9, im Rahmen eines europaweiten, einstufigen, offenen Verfahrens, der Sanierung des Nebengebäudes und des Neubaus der Aula (=Anbau) erfolgen.
Markt Kirchheim in Schwaben
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der technischen Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) für die Sanierung Nebengebäude und den Anbau Aula, gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, wie beispielsweise die Überwachung der Mängelbeseitigung.
Diese Vergabe betrifft den Neubau der Aula und den verbliebenen Gebäudeteil (Nebengebäude), der in den 70er Jahren erbaute wurde. Das Nebengebäude soll unter Berücksichtigung neuer Förderrichtlinien nach den gleichen Standards wie das Hauptgebäude saniert werden. Zu berücksichtigen ist, eine Umnutzung der Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Im Frühjahr 2022 wurde vorab eine Lüftungsanlage in das Nebengebäude eingebaut, die Heizungsanlage wird aus dem Hauptgebäude genutzt.
Der Sanierungsteil umfasst eine BGF inkl. Dachraum von ca. 2.300 m².
Der Neubau der Aula umfasst 640 m².
Ein Planungsbüro (HLS) ist derzeit mit der LPH 1-5 beauftragt. Diese Leistungen sind zu übernehmen. Für den Fall, dass sich der Vorbefasste beteiligt, und grundsätzlich, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 6-7, gem. § 55 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland