Sanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 6
Ort: Kirchheim i. Schw.
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail:
Telefon: +49 8215010522
Fax: +49 8215010510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirchheim-schwaben.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Nebengebäude und Anbau Aula Grund- und Mittelschule, Schulverband Kirchheim i. Schw., Offenes Verfahren, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6-9
Der Schulverband Kirchheim i. Schw. als Träger der Grund- und Mittelschule, hat von 2012 bis 2016 die Sanierung des Schulgebäudes der Grund- und Mittelschule durchgeführt. Die Abnahme ist im Jahr 2016 erfolgt. Im Februar 2022 hat der Schulverband die Sanierung des Nebengebäudes, als unterschwelliges Vergabeverfahren ausgeschrieben. Nun soll die Vergabe der LPH 6 bis 9, im Rahmen eines europaweiten, einstufigen, offenen Verfahrens, der Sanierung des Nebengebäudes und des Neubaus der Aula (=Anbau) erfolgen.
Markt Kirchheim in Schwaben
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der technischen Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS) für die Sanierung Nebengebäude und den Anbau Aula, gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 6 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, wie beispielsweise die Überwachung der Mängelbeseitigung.
Diese Vergabe betrifft den Neubau der Aula und den verbliebenen Gebäudeteil (Nebengebäude), der in den 70er Jahren erbaute wurde. Das Nebengebäude soll unter Berücksichtigung neuer Förderrichtlinien nach den gleichen Standards wie das Hauptgebäude saniert werden. Zu berücksichtigen ist, eine Umnutzung der Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Im Frühjahr 2022 wurde vorab eine Lüftungsanlage in das Nebengebäude eingebaut, die Heizungsanlage wird aus dem Hauptgebäude genutzt.
Der Sanierungsteil umfasst eine BGF inkl. Dachraum von ca. 2.300 m².
Der Neubau der Aula umfasst 640 m².
Ein Planungsbüro (HLS) ist derzeit mit der LPH 1-5 beauftragt. Diese Leistungen sind zu übernehmen. Für den Fall, dass sich der Vorbefasste beteiligt, und grundsätzlich, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Zeitschiene:
Die Angebotswertung findet im Sommer 2023 statt. Die Auftragsvergabe und der Projektstart erfolgen unmittelbar nach Vergabe. Der Baubeginn muss im Herbst 2023 erfolgen. Die Fertigstellung soll zum 01.08.2025, die Inbetriebnahme zum 01.09.2025 erfolgen.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Rechnungsnachlauf). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn sich das Projekt unerwartet verzögert.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 6-7, gem. § 55 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben,
g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
i) Erklärung Bezug Russland;
j) Erklärung Masernschutzgesetz.
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS);
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Eignungsnachweis beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bieters bzw. d. Bietergem. über d. Anzahl d. techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. d. Führungskräfte (FK) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8+9 in den letzten 3 abgeschloss. Jahren (2020-2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel v. 1 techn. festangest. Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8+9. Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs.1 VgV im Eignungsnachweis unter Anl. 1 ist v. den freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation 1 GF od. 1 FK gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anford., wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbez. „Ingenieur" od. „staat. geprüfter Techniker" od. „Meister" der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorg.technik o.vgl. gem. §75 VgV im jeweil. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis d. Vorlage Abschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe Fachrichtung u. Abschlussdatums. Falls im jeweil. Herkunftsstaat d. Berufsbez. „Ingenieur" od. „staat. geprüfter Techniker" od. „Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vgl.bare fachli. Qualifikat. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU–Berufsanerkennungsrichtlinie– gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8+9 (HLS) ist jew. durch Vorlage e. aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserf. f. d. o.g. GF od. die o.g. FK im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3, 8 und 9 (HLS). Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslauf.
d) Angabe von 1 Ref. gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für das Ref.proj. gelten folg. Mindestanforderungen:
- Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.06.2015-31.05.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- TA-Leistung Hochbauprojekt
- Bauvol. mind. 750.000 € brutto (KG 400, ALG 1-3, 8+ 9(50%), HLS)
- LPH 6-8 beauftragt bzw. vollst. erbracht
- mind. 3 der ALG 1-3, 8 + 9(50% HLS) beauftragt bzw. vollst. erbracht
- Einhaltung Barrierefreiheit
- Maßnahme im lauf. Betrieb m. Publikumsverkehr
- Zus.arbeit m. öff. AG bzw. Einhaltung d. einschläg. Vergaberichl. (Anl.3 zu Art.44 BayHO (ANBest-K))
Die Nichteinhaltung der Mind.anforderungen führt zum Ausschluss.
Folg. weitere Angaben, über die Mind.kriterien hinaus, sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung UnterAN,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
— Proj.bezeichn./-beschreibung,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Sonstiges: Vollständige Projektdarstellung der Ref.projekte sind aussagekräftig auf je höchstens 2 DIN A4- od. 1 DIN A3-Seite darzustellen u. zu beschreiben. Die graph. Darstellung (z.B. m. Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Ref.projekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft u. nachvollzogen werden können.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung d. angegeb. Ref.projekte anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neunen Büro besteht.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Eignungsnachweis als Anlage beilegen.
Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden. Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt VI. 17 (Erklärung zum Masernschutz) ausfüllen und dem Eignungsnachweis als Anlage beilegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ Mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweisen) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Teilnehmer/Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland