Grafikerleistungen inkl. der Entwicklung eines Corporate Designs (CD) Referenznummer der Bekanntmachung: Bay.Theater.Ak_Grafikerl_BTA101.0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prinzregentenplatz 12
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunikation
E-Mail:
Telefon: +49 8921852-802
Fax: +49 8921852-813
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.theaterakademie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grafikerleistungen inkl. der Entwicklung eines Corporate Designs (CD)
Entwicklung eines neuen Corporate Designs (CD)
und die Erbringung von Grafikerleistungen
Bayerische Theaterakademie August Everding Prinzregentenplatz 12 81675 München
Mit dem Auftrag werden Grafikerleistungen beschafft, die Folgendes beinhalten:
Es ist ein neues Corporate Design für die Bayerische Theaterakademie August Ever-ding zu entwickeln. Dieses und / oder ein vom Auftraggeber anderweitig vorgegebenes Corporate Design ist während der Vertragslaufzeit in unterschiedlichsten Publikations-formen umzusetzen und zu pflegen.
Die Bayerische Theaterakademie August Everding ist einer der exzellentesten Ausbildungsbetriebe für Bühnenberufe im deutschsprachigen Raum mit insgesamt acht Studiengängen.
Der Vertrag [Anlage 906] beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit
von zwölf (12) Monaten.
Der Vertrag [Anlage 906] verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn
nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato
jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt,
dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt.
Die maximale Laufzeit des Vertrags [Anlage 906] (inklusive aller Verlängerungen)
beträgt achtundvierzig (48) Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung eines neuen Corporate Designs und die Erbringung von Grafikerleistungen
Postanschrift: Schlegelstraße 27
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302250-780
Internet-Adresse: https://neuegestaltung.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A675C
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.