Fortsetzung der Servicestelle „Familienpakt Bayern“ von 2024 bis 2028 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023ADO000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Winzererstraße 9
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Döring, Anna
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmas.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortsetzung der Servicestelle „Familienpakt Bayern“ von 2024 bis 2028
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Betrieb der Servicestelle Familienpakt Bayern für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2028.
Der Familienpakt Bayern steht für ein gemeinsames Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bayerischen Industrie und Handelskammertag e.V. (BIHK) und Bayerischen Handwerkstag e.V.(BHT), um das Zukunftsthema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den bayerischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu positionieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Betriebe familienfreundlicher zu gestalten.
Die Paktpartner haben am 25. April 2023 im Rahmen des Familienpakt Bayern einen Kooperationsvertrag zur Fortsetzung des Betriebs der gemeinsamen Servicestelle bis zum Ende der 19. Legislaturperiode geschlossen. Die Servicestelle übernimmt danach die Erstberatung, ist Ansprechpartnerin und Lotsin für die Unternehmen. Sie betreut die Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit des Familienpakts, akquiriert und vernetzt Mitglieder und führt Veranstaltungen durch.
Die Tätigkeit der Servicestelle erstreckt sich auf sämtliche Regionen Bayerns.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Betrieb der Servicestelle Familienpakt Bayern für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2028.
Der Familienpakt Bayern steht für ein gemeinsames Vorgehen der Bayerischen Staats-regierung und der bayerischen Wirtschaft (vbw, BIHK und BHT), um das Zukunftsthema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den bayerischen Arbeitgeberinnen und Arbeit-gebern zu positionieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Betriebe familienfreundlicher zu gestalten.
Die Paktpartner hatten im Rahmen des Familienpakt Bayern einen Kooperationsvertrag zu Errichtung und Betrieb der gemeinsamen Servicestelle bis zum Ende der 18. Legislaturperiode geschlossen. Um die Erfolge der gemeinsamen Initiative nachhaltig zu si-chern, werden der Familienpakt und der Betrieb der Servicestelle fortgesetzt. Die Servicestelle übernimmt die Erstberatung, ist Ansprechpartnerin und Lotsin für die Unter-nehmen. Sie betreut die Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit des Familienpakts, akquiriert und vernetzt Mitglieder und führt Veranstaltungen durch.
Auftragsdauer: Zunächst 01.01.2024 – 31.12.2024
- 1. Verlängerungsoption: 01.01.2025 – 31.12.2026
- 2. Verlängerungsoption: 01.01.2027 – 31.12.2028
Diese stehen unter Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und der Mittel der vbw, des BIHK und des BHT.
Auftragsdauer: Zunächst 01.01.2024 – 31.12.2024
- 1. Verlängerungsoption: 01.01.2025 – 31.12.2026
- 2. Verlängerungsoption: 01.01.2027 – 31.12.2028
Diese stehen unter Vorbehalt der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und der Mittel der vbw, des BIHK und des BHT.
Hinweis zur Wertung der Angebote:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html) mit einem Schwankungsbereich von 10 Prozent und dem Schwerpunkt Leistung.
Hinweis zum geschätzten Auftragswert:
Der geschätzte Auftragswert versteht sich inklusive der vertraglich vorgesehenen Preisanpassungsklausel sowie Optionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ferner verlangt der Auftraggeber die wahrheitsgemäße Abgabe folgender Erklärungen: Eigenerklärungen, Eigenerklärung russische Unternehmen, Scientology-Schutzerklärung.
Ferner verlangt der Auftraggeber die wahrheitsgemäße Abgabe folgender Erklärungen: Eigenerklärungen, Eigenerklärung russische Unternehmen, Scientology-Schutzerklärung.
Kriterium 1: Darstellung von Referenzprojekten (Gewichtung 80)
Beschreiben Sie mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Stellen Sie dabei auch dar, wie das Auftragsziel und dessen Unterziele erreicht wurden.
Beachten Sie dabei, dass ein Projekt insbesondere dann mit dem Vergabegegenstand gut vergleichbar ist, wenn mindestens drei der folgenden Punkte erfüllt sind:
1. es thematisch und fachlich im Bereich Familien- oder Sozialpolitik angesiedelt ist,
2. fachliche Beratung von Unternehmen stattgefunden hat,
3. eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit beinhaltete,
4. eine Form von Akquise, bzw. Überzeugungsarbeit (komplexes, fachlich orientiertes Produkt) zu leisten war,
5. Veranstaltungen konzipiert, organisiert und durchgeführt wurden,
6. ein Online-Informationsportal technisch und inhaltlich-redaktionell betreut wurde.
Hinweis: Es wird neben der Angabe von Projektinhalt, -umfang, -zeitraum und, wenn vorhanden, Referenz (z.B. Internetadresse) auch die Angabe eines Ansprechpartners des Kunden verlangt; die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebs-beauftragter) reicht nicht aus. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim Referenzauftraggeber telefonisch nachzufragen.
Die Referenzprojekte müssen in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden sein. Die Referenz-Aufträge müssen abgeschlossen sein, laufende Aufträge sind nicht berücksichtigungsfähig, es sei denn es handelt sich um einen (Rahmen)Vertrag, aus dem bereits mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen abgerufen und vertragsgemäß erbracht wurden. Zum Nachweis der Referenzen ist das zur Verfügung gestellte „Template Referenzen.docx“ zu verwenden.
Kriterium 2: Personal (Gewichtung 20)
Benennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten jeweils für die Jahre 2020 und 2021 und 2022. Bei Bietergemeinschaften werden die Zahlen für die Wertung addiert.
Ferner verlangt der Auftraggeber die wahrheitsgemäße Abgabe folgender Erklärungen: Eigenerklärungen, Eigenerklärung russische Unternehmen, Scientology-Schutzerklärung.
Mindestanforderung hinsichtlich Personal: bei weniger als 10 Mitarbeitern wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf § 160 GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.