Sanierung der Kläranlage Rott am Inn - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 055
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserhof 3
Ort: Rott am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 80313910780
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Kläranlage Rott am Inn - Generalplanung
Sanierung der Kläranlage Rott am Inn - Generalplanung (weitere Angaben - siehe II.2.4 und Verdingungsunterlagen).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Generalplanung für eine Kläranlage. Die Gemeinde Rott am Inn betreibt eine Kläranlage, deren mechanischer Teil aus einem Rechen und einem Rundsandfang in Betonbauweise besteht. Darauf folgt das Regenüberlaufbecken D, von dort fließt das Abwasser in ein Kombibecken (äußeres Belebungsbecken mit innenliegenden Nachklärbecken). Der Ablauf führt in den örtlichen Bahngraben (Zainachgraben). Ferner sind ein Schlammspeicher, ein Zentralspeicher und ein Betriebsgebäude vorhanden. Die Anlage ist auf 225 kg BSB5roh bzw. 4.250 Einwohner (EW) ausgelegt. Sie fällt damit in die Größenklasse 2 nach AbwV. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage läuft im Jahr 2026 aus. Die in die Jahre gekommene Einrichtung ist im Übrigen an die Grenzen der technischen Leistungsfähigkeit gekommen. Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl soll die bestehende Kläranlage dergestalt umgebaut und erweitert werden, dass diese künftig für 7.500 EW bemessen und so konzipiert ist, dass auch eine weitere künftige Erweiterung möglich ist. Auf Basis einer beauftragten Machbarkeitsstudie hat die Gemeinde beschlossen, ein Umbau wie folgt erfolgen soll:1. Mechanische Stufe: Rechen und Sandfang bleiben unverändert. Es wird ein Sandwäscher installiert. Die maschinelle Ausrüstung ist zu erneuern.2. Biologische Stufe: Es wird ein neues Kombibecken mit innenliegender Nachklärung er-richtet. Das Belebungsbecken soll ein Volumen von 3.250 m³ haben. Das Nachklärbecken soll eine Oberfläche von 200 m² haben. Die Stickstoffelimination erfolgt wie bisher mit intermittierender Denitrifikation.3. Es ist ein neues Maschinenhaus für das Beschickungspumpwerk, die Gebläsestation die Rücklaufschlammbehandlung, eine Überschussschlammeindickung, einen Schaltraum, einen Aufstellraum für den Fällmittelbehälter mit 25 m³ sowie einer Dosieranlage zu errichten4. Der Überschussschlamm wir mit einer Schlammeindickungsmaschine eingedickt und sodann in den Schlammspeicher gepumpt. Zusätzlich ist eine Schlammentwässerungsanlage zu errichten. Der entwässerte Schlamm wird der thermischen Verwertung zugeführt.5. ESMR-Technik: Die Schalt- und Steuerungsanlagen sind altersbedingt zu erneuern.6. Das Betriebsgebäude ist aufzustocken und neue Sozialräume, ein neuer Aufenthaltsraum sowie eine Schaltwarte und eine Heizungsraum unterzubringen.7. Die Kosten der Maßnahme werden auf ca. 7.010.000,00 € brutto geschätzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Prien
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.