Trägerschaft für den Betrieb einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Mering über einen Zeitraum von 10 Jahren, mit Verlängerungsoption
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 4
Ort: Mering
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8233380146
Fax: +49 8233380128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mering.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für den Betrieb einer 7-gruppigen Kindertagesstätte in Mering über einen Zeitraum von 10 Jahren, mit Verlängerungsoption
Aufgrund der wachsenden Betreuungsquote wird im Markt Mering von Seiten der Gemeinde eine neue 7-gruppige Kindertagesstätte (3 Kindergartengruppen, 4 Kinderkrippengruppen) am Mühlanger errichtet. Die Trägerschaft soll extern vergeben werden.
Gegenstand des Auftrags ist die Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb der Kindertagestätte, Am Mühlanger, in Mering.
Die Kindertagesstätte umfasst 7 Gruppen für die Kinder im Alter von 1 Jahren bis zur Einschulung.
Davon sind drei Gruppen vorgesehen für die Betreuung von Kindern im Alter von über 3 Jahren (Ü3) und vier Gruppen für die Kinder im Alter unter 3 Jahren (U3). Ein gewisser Anteil an Inklusionskindern ist dabei zu erwarten.
Die buchbaren Betreuungszeiten sind aufgrund der erwarteten hohen Anzahl an "Pendler-Kindern" auf bis zu 11 Stunden am Tag vorzusehen. Für diesen Zeitraum ist eine pädagogische Betreuung der Kinder vorzuhalten.
Der zukünftige Träger ist auch verantwortlich für die Essensverpflegung mittels eines Caterers. Hierbei ist eine Frischproduktquote von 20% und ein geforderter Bioanteil von 10% in den ersten beiden Jahren bzw. von 20% in den weiteren Jahren sicherzustellen.
Im Vertrag werden u.a. folgende Aspekte vorgesehen:
- Verlängerungsklausel
- Die Übernahme des jährlichen Defizits durch die Gemeinde wird auf max. 80 % des Defizits gedeckelt.
- Die Betreuungsgebühren, die von den Eltern zu entrichten sind, müssen mindestens der Höhe der Gebühren der gemeindlichen Kitas entsprechen.
- Die Gemeinde stellt dem Träger die Kita-Räume miet- und betriebskostenfrei zur Verfügung, der Träger muss aber kleinere Schönheitsreparaturen und Malerarbeiten selbst erbringen (entsprechend § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung in Anlehnung an einen Wohnungsmietvertrag).
- Den Bau und die Instandhaltungskosten für die Kita übernimmt die Gemeinde.
- Der Träger übernimmt die Kosten für Reinigung und Personal, Spiel- und Bastelmaterial.
Der Vertrag wird zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Holzweg 35 a
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 821259240
Fax: +49 8212592424
Internet-Adresse: www.johanniter.de/bayerisch-schwaben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland