Ausschreibung Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Innstraße 76
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/index.php?id=665
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten
Ausschreibung eines Rahmenvertrages für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen "Enterprise Agreement" / "Select Plus" und dessen Nachfolgeverträge sowie für den Bezug von Standardsoftware (C-Artikel).
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2000 Mitarbeitern.
In der Vergangenheit wurden durch das Klinikum und dessen abrufberechtigte Einheiten Lizenzprodukte aus einem Microsoft Enterprise Agreement („MS EA“) und dem Microsoft Select Plus Vertrag (inkl. Folgevertrag) bezogen. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Beitritt zu einem vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat („BMI“) mit der Firma Microsoft Ireland Operations Limited gesondert ausgehandelten Volumenvertrag (Konditionenvertrag). Ziel dieses Volumenvertrags ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen und weiterer Hersteller für die öffentlichen Einrichtungen.
In dem letzten Vertragszyklus der BMI-Rahmenverträge wurde die Standardisierung und die durchgängige Lizenzierung fast aller Büro-Arbeitsplätze mit Windows als Betriebssystem, MS Office zur Bürokommunikation sowie mit Standard-CALs zumindest für Windows- und Exchange-Server durchgeführt. Weitere Produkte sind bedarfsgerecht im „MS EA“ lizenziert. Daraus resultierend ist mit den Vertragsverlängerungen auch die Software-Wartung - sogenannte Software Assurance - Bestandteil der jeweiligen Verträge.
Die bestehende Rahmenvereinbarung aus dem Beitritt zum Enterprise Agreement lief zum 30.04.2023 aus. Es musste der nahtlose Übergang der Software Assurance (Softwarewartung) ab 01.05.2023 für die vorhandenen sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sichergesellt werden.
Ziel und Gegenstand des Vergabeverfahrens war deshalb ein Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge sowie für den Bezug von Standardsoftware (C-Artikel).
Dies umfasst im Einzelnen:
• Software-Assurance von Enterprise Produkten sowie Zusatzprodukten samt Serviceleistungen,
• Unterstützung und Beratung zur Lizenzierung von Standardsoftware des Lizenzgebers Microsoft sowie Beratung zu Optimierungsmöglichkeiten („True-Up“),
• Zur Verfügungstellung von Nutzungsrechten bzw. Software auf Basis von Microsoft Volumenlizenzverträge unter Ausnutzung der besonderen Konditionen für den öffentlichen Dienst sowie
• Dienstleistungen wie Portalunterstützung, Anbieterportal für erworbene Nutzungsrechte, SAM Bilanz Microsoft und andere Hersteller und Beratungskontingent SAM sowie Helpdesklösung (optionale Leistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847