Ausschreibung Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: IT_2023_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten
Ausschreibung eines Rahmenvertrags für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge sowie für den Bezug von Standardsoftware (C-Artikel)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist das führende Schwerpunktkrankenhaus in Ostbayern mit rund 2000 Mitarbeitern.
In der Vergangenheit wurden durch das Klinikum und dessen abrufberechtigte Einheiten Lizenzprodukte aus einem Microsoft Enterprise Agreement („MS EA“) und dem Microsoft Select Plus Vertrag (inkl. Folgevertrag) bezogen. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Beitritt zu einem vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat („BMI“) mit der Firma Microsoft Ireland Operations Limited gesondert ausgehandelten Volumenvertrag (Konditionenvertrag). Ziel dieses Volumenvertrags ist die Standardisierung der Arbeitsplätze sowie eine einheitliche und kostengünstige Softwarebeschaffung von Microsoft-Lizenzen und weiterer Hersteller für die öffentlichen Einrichtungen.
In dem letzten Vertragszyklus der BMI-Rahmenverträge wurde die Standardisierung und die durchgängige Lizenzierung fast aller Büro-Arbeitsplätze mit Windows als Betriebssystem, MS Office zur Bürokommunikation sowie mit Standard-CALs zumindest für Windows- und Exchange-Server durchgeführt. Weitere Produkte sind bedarfsgerecht im „MS EA“ lizenziert. Daraus resultierend ist mit den Vertragsverlängerungen auch die Software-Wartung - sogenannte Software Assurance - Bestandteil der jeweiligen Verträge.
Die bestehende Rahmenvereinbarung aus dem Beitritt zum Enterprise Agreement läuft zum 30.04.2023 aus. Es muss der nahtlose Übergang der Software Assurance (Softwarewartung) ab 01.05.2023 für die vorhandenen sowie die Beschaffung neuer Lizenzen inkl. Software Assurance sichergesellt werden.
Ziel und Gegenstand des Vergabeverfahrens ist deshalb ein Rahmenvertrag für den Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“ / „Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge sowie für den Bezug von Standardsoftware (C-Artikel).
Dies umfasst im Einzelnen:
• Software-Assurance von Enterprise Produkten sowie Zusatzprodukten samt Serviceleistungen,
• Unterstützung und Beratung zur Lizenzierung von Standardsoftware des Lizenzgebers Microsoft sowie Beratung zu Optimierungsmöglichkeiten („True-Up“),
• Zur Verfügungstellung von Nutzungsrechten bzw. Software auf Basis von Microsoft Volumenlizenzverträge unter Ausnutzung der besonderen Konditionen für den öffentlichen Dienst sowie
• Dienstleistungen wie Portalunterstützung, Anbieterportal für erworbene Nutzungsrechte, SAM Bilanz Microsoft und andere Hersteller und Beratungskontingent SAM sowie Helpdesklösung (optionale Leistung).
Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen Rahmenvertrag einmal um jeweils 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Unter Berücksichtigung des einseitigen Optionsrechts des Auftraggebers ergibt sich eine Vertragslaufzeit bis zum 30. April 2027 (Maximalvertragslaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Angebot muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bieterrgemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014;
(5) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht;
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Angebot einzureichen;
(8) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Ist der Bieter nicht zu einer Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, ist dies ebenfalls nachzuweisen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweisen (Mindestanforderungen).
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Software an öffentliche Auftraggeber samt Wartungsdienstleistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
(1) Nachweis der Zertifizierung des Partnerstatus durch Vorlage eines Unternehmenszertifikats/-belegs über den Partnerstatus des Unternehmens der für das Projekt relevanten Lizenzgeber (zum Beispiel License-Solution-Partner, Certified Microsoft Gold Partner Status etc.) (Mindestanforderung)
(2) Angabe von mindestens drei abgeschlossenen Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail), der Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname), Beschreibung der erbrachten Leistung, Gesamtvolumen des Projekts in EUR (netto) und Vertrags- und Beitrittsnummer. Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum 1. Januar 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2022 erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende inhaltlichen Anforderungen müssen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
• Auftraggeber ist eine Gebietskörperschaft, juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonstiges Unternehmen und/oder Einrichtungen mit zumindest überwiegend öffentlicher Kapitalbeteiligung,
• Das Referenzprojekt beinhaltet
a) die Weiterführung der Software Assurance und Erwerb von Microsoft-Lizenzen aus Microsoft Volumenlizenzverträgen sowie
b) Beratungsleistungen über Microsoft Lizenzmodelle,
• Projektvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto).
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführer/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und angestellte Mitarbeiter in der Softwareentwicklung (gesamt); sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.