Entwicklung, Betrieb und Wartung einer "Plattform für ein effizientes Energiemanagement" für den Landkreis Ebersberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eichthalstraße 5
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8092823373
Fax: +49 80928239373
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Wartung einer "Plattform für ein effizientes Energiemanagement" für den Landkreis Ebersberg
Entwicklung, Betrieb und Wartung einer SaaS-Lösung einer "Plattform eines effizienten Energiemonitorings" für den Landkreis Ebersberg - KommunalDigital Portal im Rahmen des Förderprogramms Ideenwettbewerb: Kommunal? Digital! des Freistaats Bayern
Ebersberg
Ziel der Energiemonitoring Plattform ist die Bereitstellung von Zähler-Daten verschiedenster Zähler (Wärme, Wasser, etc.) aus mehreren Liegenschaft in einer Präsentationsschicht, dem KommunlDigital-Portal. Das Portal soll auf einer Portal-Lösung aufgebaut werden, die dem Landratsamt Ebersberg als SaaS (Software as a Service)-Lösung / Cloud-Service zur Verfügung gestellt wird. Das KommunalDigital-Portal ruft Daten der Zähler einzelner Liegenschaften ab und stellt diese in verschiedenen Dashboards für das Monitoring und Analyse bereit.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Vertragspartner gesucht, der während der Laufzeit und auf der Grundlage der Verträge inkl. deren Anlagen [Anlage A02, A02.1, A02.2, A02.3 A03 und A03.1] – als Auftragnehmer für den Landkreis Ebersberg bestimmte für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung einer SaaS-Lösung einer „Plattform eines effizienten Energiemanagements“ zu erbringen hat.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen [Anlage A01 sowie Anlagen A01.1 bis A01.5] und den Verträgen sowie deren Anlagen [Anlage A02, A02.1, A02.2, A02.3, A03 und A03.1].
• Entwicklung, Betrieb und Wartung einer SaaS-Lösung einer „Plattform eines effizienten Energiemanagements“ für den Landkreis Ebersberg -KommunalDigital-Portal [Anlage A01 inkl. der Anlagen A01.1 bis A01.5]
Der Bieter (als der potenzielle zukünftige Vertragspartner und Auftragnehmer) hat die Leistungsbeschreibung inkl. deren Anlagen sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
Optionale Erweiterung für vier (4) weitere Liegenschaften des Landkreises. Hierzu zählen das Gymnasium Poing, die Berufsschule Grafing-Bahnhof, das Gymnasium Kirchseeon und die Realschule Poing. Optional wird während der regulären Vertragslaufzeit ein Dienstleistungskontingent von 5 Personentage und während der optionalen Vertragslaufzeit von 10 Personentage optional abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung, Betrieb und Wartung einer "Plattform für ein effizientes Energiemanagement" für den Landkreis Ebersberg
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.