Lieferung von elektrischer Energie für die Asylbewerberunterkunft Neustadt a.d.W. (Containeranlage) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006561
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hohlweg 2
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 9602795100
Fax: +49 960279975100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Asylbewerberunterkunft Neustadt a.d.W. (Containeranlage)
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Vergabe der Stromlieferung (Ökostrom ohne Neuanlagenquote) für die Asylbewerberunterkunft (Containeranlage) Hofgartenweg 28 in 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Die Liegenschaft liegt im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH, Lilienthalstr. 7, 93049 Regensburg. Der voraussichtliche Verbrauch dieser Anlage im beabsichtigten Vertragszeitraum liegt bei ca. 385.000 kWh. Die Verbrauchsmessung erfolgt über zwei Messwandlerzähler.
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom ohne Neuanlagenquote) für die Asylbewerberunterkunft (Containeranlage) in Neustadt a.d.Waldnaab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie für die Asylbewerberunterkunft Neustadt a.d.W. (Containeranlage)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu diesem Verfahren wurden von den potentiellen Bietern keine Angebote eingereicht. Das Vergabeverfahren wird daher nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VGV aufgehoben.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.