Lieferung von elektrischer Energie für die Asylbewerberunterkunft Neustadt a.d.W. (Containeranlage) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006561
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Asylbewerberunterkunft Neustadt a.d.W. (Containeranlage)
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Vergabe der Stromlieferung (Ökostrom ohne Neuanlagenquote) für die Asylbewerberunterkunft (Containeranlage) Hofgartenweg 28 in 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Die Liegenschaft liegt im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH, Lilienthalstr. 7, 93049 Regensburg. Der voraussichtliche Verbrauch dieser Anlage im beabsichtigten Vertragszeitraum liegt bei ca. 385.000 kWh. Die Verbrauchsmessung erfolgt über zwei Messwandlerzähler.
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom ohne Neuanlagenquote) für die Asylbewerberunterkunft (Containeranlage) in Neustadt a.d.Waldnaab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin und der Führungskräfte des Unternehmens; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen;
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Raum C 208, Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Offerieren zwei oder mehrere Bieter denselben Preis bzw. ergeben sich nach Wertung aller Zuschlagskriterien bei zwei oder mehreren Bieter die gleiche Gesamtwertungskennzahl, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.