Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2023-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Landsberg am Lech
Der Landkreis Landsberg am Lech ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 122.722 (Stand 30.06.2022) Einwohner im Landkreis. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten, welche derzeit an den fünf Annahmestellen (Dießen, Geltendorf Ortsteil Kaltenberg, Hofstetten, Kaufering und Fuchstal Ortsteil Asch) abgegeben werden können.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Landsberg am Lech ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 122.722 (Stand 30.06.2022) Einwohner im Landkreis. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten, welche derzeit an den fünf Annahmestellen (Dießen, Geltendorf Ortsteil Kaltenberg, Hofstetten, Kaufering und Fuchstal Ortsteil Asch) abgegeben werden können. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags Gruppe 4: ca. 400 Mg – Elektrogroßgeräte ca. 21 Mg – Nachtspeicherheizgeräte Gruppe 5: ca. 310 Mg – Elektrokleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 75031
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.