Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2023-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Landsberg am Lech
Der Landkreis Landsberg am Lech ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 122.722 (Stand 30.06.2022) Einwohner im Landkreis. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten, welche derzeit an den fünf Annahmestellen (Dießen, Geltendorf Ortsteil Kaltenberg, Hofstetten, Kaufering und Fuchstal Ortsteil Asch) abgegeben werden können.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Landsberg am Lech ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 122.722 (Stand 30.06.2022) Einwohner im Landkreis. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört u. a. auch die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten, welche derzeit an den fünf Annahmestellen (Dießen, Geltendorf Ortsteil Kaltenberg, Hofstetten, Kaufering und Fuchstal Ortsteil Asch) abgegeben werden können.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags
Gruppe 4: ca. 400 Mg – Elektrogroßgeräte
ca. 21 Mg – Nachtspeicherheizgeräte
Gruppe 5: ca. 310 Mg – Elektrokleingeräte und kleine Geräte der Informations- und
Telekommunikationstechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Legen Sie eine Kopie eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen entsprechenden Nachweis dem Angebot bei.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe gegen Haftungsrisiken in Höhe von mind. 1 Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach-, Umwelt- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr).
-Nachweis eines Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes für sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen eingesetzten Fahrzeuge. Die Deckung dieses Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes darf für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres nicht auf weniger als 100 Mio. EUR (pro Versicherungsjahr) begrenzt sein.
-Vorlage von mind. 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis /Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz mit der Zulassung für die angebotenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
- detaillierte Beschreibung des Verwertungsweges und des Verwertungsverfahrens
- Angaben zum Standort der Verwertungsstelle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.