Gmund am Tegernsee - Neugestaltung des Bahnhofareals an der Wiesseer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 0114.7030.001 + 0114.7039.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gmund am Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gmund am Tegernsee - Neugestaltung des Bahnhofareals an der Wiesseer Straße
LOS 1:
Los 1 - Planung Verkehrsanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zur Neugestaltung des Bahnhofsareals, um die Bahnhofsumgebung zum einen aufzuwerten als auch den Anforderungen des zunehmenden öffentlichen Personennahverkehrs zu entsprechen. Insgesamt soll ein neues, ansprechendes „Eingangstor“ von Westen her in die Gemeinde Gmund entstehen. Im Rahmen einer großen Ideenwerkstatt in 2019 mit Beteiligung der Gemeindebevölkerung wurden Ideen und Ziele für die Neugestaltung des Areals erarbeitet. Auf dieser Grundlage entstand ein Entwurf eines städtebaulichen Rahmenplans (inkl. einzelner Detailplanungen), welcher nun im Juni 2022 in der Gemeinderatssitzung gebilligt wurde. Nach Erstellung eines Planungsaudits ist die vorliegende Entwurfsplanung in einzelnen Bereichen nochmals zu überarbeiten, so dass die Ausschreibung der Planungsleistungen zu LPH 3-9 ab „Überarbeitung LPH 3“ (womöglich nicht mehr alle Teilleistungen aus LPH 3 erforderlich) erfolgen sollte. Vorhandene Entwurfsplanung siehe Projektunterlagen. Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Ergebnis zum Planungsaudit wird erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise), 4- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Los 2 - Planung Freianlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zur Neugestaltung des Bahnhofsareals, um die Bahnhofsumgebung zum einen aufzuwerten als auch den Anforderungen des zunehmenden öffentlichen Personennahverkehrs zu entsprechen. Insgesamt soll ein neues, ansprechendes „Eingangstor“ von Westen her in die Gemeinde Gmund entstehen. Im Rahmen einer großen Ideenwerkstatt in 2019 mit Beteiligung der Gemeindebevölkerung wurden Ideen und Ziele für die Neugestaltung des Areals erarbeitet. Auf dieser Grundlage entstand ein Entwurf eines städtebaulichen Rahmenplans (inkl. einzelner Detailplanungen), welcher nun im Juni 2022 in der Gemeinderatssitzung gebilligt wurde. Nach Erstellung eines Planungsaudits ist die vorliegende Entwurfsplanung in einzelnen Bereichen nochmals zu überarbeiten, so dass die Ausschreibung der Planungsleistungen zu LPH 3-9 ab „Überarbeitung LPH 3“ (womöglich nicht mehr alle Teilleistungen aus LPH 3 erforderlich) erfolgen sollte. Vorhandene Entwurfsplanung siehe Projektunterlagen. Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Ergebnis zum Planungsaudit wird erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise), 4- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Planung Verkehrsanlagen
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Planung Freianlagen
Ort: Burglengenfeld
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 93133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.