Gmund am Tegernsee - Neugestaltung des Bahnhofareals an der Wiesseer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 0114.7030.001 + 0114.7039.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gmund am Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gmund am Tegernsee - Neugestaltung des Bahnhofareals an der Wiesseer Straße
LOS 1:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 3-9 aus dem
Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 4 §47 i.V. mit Anlage 13
inkl. optional Besondere Leistung zur örtl. Bauüberwachung, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofareals an der Wiesseer Straße
LOS 2:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen der LPH 3-9 aus dem
Leistungsbild Freianlagen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 2 §39 i.V. mit Anlage 11, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofareals an der Wiesseer Straße
Los 1 - Planung Verkehrsanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zur Neugestaltung des Bahnhofsareals, um die Bahnhofsumgebung zum einen aufzuwerten als auch den Anforderungen des zunehmenden öffentlichen Personennahverkehrs zu entsprechen.
Insgesamt soll ein neues, ansprechendes „Eingangstor“ von Westen her in die Gemeinde Gmund entstehen.
Im Rahmen einer großen Ideenwerkstatt in 2019 mit Beteiligung der Gemeindebevölkerung wurden Ideen und Ziele für die Neugestaltung des Areals erarbeitet. Auf dieser Grundlage entstand ein Entwurf eines städtebaulichen Rahmenplans (inkl. einzelner Detailplanungen), welcher nun im Juni 2022 in der Gemeinderatssitzung gebilligt wurde. Nach Erstellung eines Planungsaudits ist die vorliegende Entwurfsplanung in einzelnen Bereichen nochmals zu überarbeiten, so dass die Ausschreibung der Planungsleistungen zu LPH 3-9 ab „Überarbeitung LPH 3“ (womöglich nicht mehr alle Teilleistungen aus LPH 3 erforderlich) erfolgen sollte.
Vorhandene Entwurfsplanung siehe Projektunterlagen.
Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Ergebnis zum Planungsaudit wird erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise), 4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Planungsbeginn: Frühjahr 2023
Baubeginn: Frühjahr 2024
Bauliche Fertigstellung: auf Wunsch des Bauherrn schnellstmöglich, jedoch in Abhängigkeit der Planung und Ausschreibung
Los 2 - Planung Freianlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Freianlagen zur Neugestaltung des Bahnhofsareals, um die Bahnhofsumgebung zum einen aufzuwerten als auch den Anforderungen des zunehmenden öffentlichen Personennahverkehrs zu entsprechen.
Insgesamt soll ein neues, ansprechendes „Eingangstor“ von Westen her in die Gemeinde Gmund entstehen.
Im Rahmen einer großen Ideenwerkstatt in 2019 mit Beteiligung der Gemeindebevölkerung wurden Ideen und Ziele für die Neugestaltung des Areals erarbeitet. Auf dieser Grundlage entstand ein Entwurf eines städtebaulichen Rahmenplans (inkl. einzelner Detailplanungen), welcher nun im Juni 2022 in der Gemeinderatssitzung gebilligt wurde. Nach Erstellung eines Planungsaudits ist die vorliegende Entwurfsplanung in einzelnen Bereichen nochmals zu überarbeiten, so dass die Ausschreibung der Planungsleistungen zu LPH 3-9 ab „Überarbeitung LPH 3“ (womöglich nicht mehr alle Teilleistungen aus LPH 3 erforderlich) erfolgen sollte.
Vorhandene Entwurfsplanung siehe Projektunterlagen.
Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Ergebnis zum Planungsaudit wird erst im Zuge der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 (teilweise), 4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 8, 9
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Planungsbeginn: Frühjahr 2023
Baubeginn: Frühjahr 2024
Bauliche Fertigstellung: auf Wunsch des Bauherrn schnellstmöglich, jedoch in Abhängigkeit der Planung und Ausschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur (m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristverkürzung vom Bauherrn gewünscht, im Zuge der Angebotsaufforderung von 30 auf 15 Kalendertage. Einverständniserklärung ist im Bewerbungsformular eingefügt.
Aufgrund der Bitte um Zustimmung zur Fristverkürzung sind den Anlagen bereits die Wertungskriterien zur Stufe 2 beigefügt, um die dort notwendigen Konzepte/Präsentationen bereits vorbereiten zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.