Beschaffung eines SIEM-Systems für das Klinikum Nürnberg, Standort Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 000095-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines SIEM-Systems für das Klinikum Nürnberg, Standort Nord
Los 1: Beschaffung des SIEM Systems; Aufbau vor Ort und Erstinbetriebnahme sowie erste Funktionstests und Ersteinweisung in das System; Erstellung eines Logging Konzepts auf Basis der Systemliste.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung des SIEM Systems; Aufbau vor Ort und Erstinbetriebnahme sowie erste Funktionstests und Ersteinweisung in das System; Erstellung eines Logging Konzepts auf Basis der Systemliste. Im Rahmen dieses Projektes wird ein SIEM (Security Incident and Event Management) System beschafft und in Betrieb genommen. Ein wesentliches Ziel dieses Projektes ist es, die Basisinfrastruktur für die Logspeicherung und deren Auswertung herzustellen. Zusätzlich sind bereits vom Hersteller mitgelieferte Automatismen zur Angriffserkennung einzuschalten sowie ein Konzept zur konkreten Vorgehensweise über die Rekonfiguration bestehender Systeme zur zentralen Log-Speicherung zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.