Vertrag über die Lieferung, Installation und Implementierung einer konvergenten Netzwerkinfrastruktur nebst Serviceleistungen für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i. Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiz-chiemgau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Lieferung, Installation und Implementierung einer konvergenten Netzwerkinfrastruktur nebst Serviceleistungen für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens war die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Installation und Implementierung einer flächendeckenden, vollständigen, leistungsfähigen und konvergenten LAN- und WLAN-Infrastruktur inklusive aktiver WLAN- und Netzwerkkomponenten nebst den erforderlichen
Serviceleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen.
Aschau i. Chiemgau
Der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung des Behandlungszentrums Aschau liegt in der Trägerschaft der Orthopädischen Kinderklinik Aschau, den Heilpädagogischen Zentren für Kinder mit körperlicher, geistiger und mehrfacher Behinderung in Aschau, Ruhpolding und Piding und der Frühförderstelle Wasserburg
sowie der diesen angeschlossenen Einrichtungen und zugehörigen Nebenbetrieben. Insofern stellt das Behandlungszentrum Aschau mit diesen Einrichtungen, rund 600 Mitarbeitern und insgesamt 69 Klinik-Betten eine qualitativ hochwertige Orthopädie, Therapie und Förderung für insgesamt 20.000 kranke Kinder und Kinder
mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung sicher.
Ziel des Behandlungszentrums Aschau ist eine umfassende, stufenweise Modernisierung und Digitalisierung der Standorte Aschau, Ruhpolding und Piding zur Verbesserung einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Schulbildung. Dabei beabsichtigt die Behandlungszentrum Aschau GmbH auf der hier gegenständlichen ersten Stufe die Beschaffung einer LAN- und WLAN-Infrastruktur zur Digitalisierung der Orthopädischen Kinderklinik Aschau sowie der drei Heilpädagogischen Zentren (Aschau, Piding und Ruhpolding). Dies umfasst neben einer leitungsgebundenen Telekommunikationsinfrastruktur auch die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten, wie WLAN-Komponenten und Switchen. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Ertüchtigung und Zentralisierung der IT-Serverinfrastruktur. Auf einer dritten Stufe erfolgt dann die Implementierung verschiedener, softwarebasierter IT-Systeme mit Anbindung an das Klinikinformationssystem („KIS“).Gegenstand dieser Ausschreibung waren daher die erforderlichen Liefer- und Installationsleistungen für eine solche Netzwerkinfrastruktur an den vorbezeichneten Standorten. Dabei sollten neben der Aufwendung von Eigenmitteln auch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz
(KHZG) sowie dem DigitalPakt Schule in Anspruch genommen werden. Eine Beantragung der Fördermittel hat bereits sowohl im Rahmen des KHZG als auch im Rahmen des DigitalPakt Schule durch das Behandlungszentrum Aschau stattgefunden. Die Beschaffung der Netzwerkinfrastruktur ist mithin Teil eines geförderten Gesamtvorhabens, sodass für das Behandlungszentrum Aschau nicht nur die mangelfreie, sondern auch die termingerechte Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen maßgeblich ist. Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens war daher die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Installation und Implementierung einer flächendeckenden, vollständigen, leistungsfähigen und konvergenten LAN- und WLAN-Infrastruktur inklusive aktiver WLAN- und Netzwerkkomponenten nebst den erforderlichen Serviceleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählten:
• Ausleuchtung der auszustattenden Liegenschaften (Kinderklinik Aschau sowie Heilpädagogische Zentren Aschau, Piding und Ruhpolding) vor Ort im Vorfeld der Lieferung, Installation und Implementierung;
• Errichtung einer leistungsfähigen und konvergenten Netzwerkinfrastruktur durch Lieferung und Installation der erforderlichen LAN-Verkabelung und aktiven WLAN- und Netzwerkkomponenten sowie Entsorgung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile;
• Anbindung an die vorhandene Verkabelung und Einbindung der Netzwerkinfrastruktur in die vorhandene IT-Systemlandschaft (Implementierung) und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter des Behandlungszentrums Aschau;
• Erbringung von Schulungsleistungen für die Mitarbeiter des Behandlungszentrums Aschau sowie
• Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme der Netzwerkinfrastruktur hinsichtlich der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten.
Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen, wobei die Fortführung eines unterbrechungsfreien Betriebs der Einrichtungen des Behandlungszentrums Aschau stets sicherzustellen ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bezogen auf die Service- und Wartungsleistungen zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über die Lieferung, Installation und Implementierung einer konvergenten Netzwerkinfrastruktur nebst Serviceleistungen für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html