Vertrag über die Lieferung, Installation und Implementierung einer konvergenten Netzwerkinfrastruktur nebst Serviceleistungen für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i. Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiz-chiemgau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Lieferung, Installation und Implementierung einer konvergenten Netzwerkinfrastruktur nebst Serviceleistungen für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Installation und Implementierung einer flächendeckenden, vollständigen, leistungsfähigen und konvergenten LAN- und WLAN-Infrastruktur inklusive aktiver WLAN- und Netzwerkkomponenten nebst den erforderlichen Serviceleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen.
Aschau i. Chiemgau
Der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung des Behandlungszentrums Aschau liegt in der Trägerschaft der Orthopädischen Kinderklinik Aschau, den Heilpädagogischen Zentren für Kinder mit körperlicher, geistiger und mehrfacher Behinderung in Aschau, Ruhpolding und Piding und der Frühförderstelle Wasserburg sowie der diesen angeschlossenen Einrichtungen und zugehörigen Nebenbetrieben. Insofern stellt das Behandlungszentrum Aschau mit diesen Einrichtungen, rund 600 Mitarbeitern und insgesamt 69 Klinik-Betten eine qualitativ hochwertige Orthopädie, Therapie und Förderung für insgesamt 20.000 kranke Kinder und Kinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung sicher.
Ziel des Behandlungszentrums Aschau ist eine umfassende, stufenweise Modernisierung und Digitalisierung der Standorte Aschau, Ruhpolding und Piding zur Verbesserung einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung und Schulbildung.
Dabei beabsichtigt die Behandlungszentrum Aschau GmbH auf der hier gegenständlichen ersten Stufe die Beschaffung einer LAN- und WLAN-Infrastruktur zur Digitalisierung der Orthopädischen Kinderklinik Aschau sowie der drei Heilpädagogischen Zentren (Aschau, Piding und Ruhpolding). Dies umfasst neben einer leitungsgebundenen Telekommunikationsinfrastruktur auch die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten, wie WLAN-Komponenten und Switchen. Auf der zweiten Stufe erfolgt die Ertüchtigung und Zentralisierung der IT-Serverinfrastruktur. Auf einer dritten Stufe erfolgt dann die Implementierung verschiedener, softwarebasierter IT-Systeme mit Anbindung an das Klinikinformationssystem („KIS“).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher die erforderlichen Liefer- und Installationsleistungen für eine solche Netzwerkinfrastruktur an den vorbezeichneten Standorten.
Dabei sollen neben der Aufwendung von Eigenmitteln auch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sowie dem DigitalPakt Schule in Anspruch genommen werden. Eine Beantragung der Fördermittel hat bereits sowohl im Rahmen des KHZG als auch im Rahmen des DigitalPakt Schule durch das Behandlungszentrum Aschau stattgefunden.
Die Beschaffung der Netzwerkinfrastruktur ist mithin Teil eines geförderten Gesamtvorhabens, sodass für das Behandlungszentrum Aschau nicht nur die mangelfreie, sondern auch die termingerechte Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen maßgeblich ist.
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Installation und Implementierung einer flächendeckenden, vollständigen, leistungsfähigen und konvergenten LAN- und WLAN-Infrastruktur inklusive aktiver WLAN- und Netzwerkkomponenten nebst den erforderlichen Serviceleistungen an ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
• Ausleuchtung der auszustattenden Liegenschaften (Kinderklinik Aschau sowie Heilpädagogische Zentren Aschau, Piding und Ruhpolding) vor Ort im Vorfeld der Lieferung, Installation und Implementierung;
• Errichtung einer leistungsfähigen und konvergenten Netzwerkinfrastruktur durch Lieferung und Installation der erforderlichen LAN-Verkabelung und aktiven WLAN- und Netzwerkkomponenten sowie Entsorgung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile;
• Anbindung an die vorhandene Verkabelung und Einbindung der Netzwerkinfrastruktur in die vorhandene IT-Systemlandschaft (Implementierung) und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter des Behandlungszentrums Aschau;
• Erbringung von Schulungsleistungen für die Mitarbeiter des Behandlungszentrums Aschau sowie
• Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme der Netzwerkinfrastruktur hinsichtlich der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten.
Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen, wobei die Fortführung eines unterbrechungsfreien Betriebs der Einrichtungen des Behandlungszentrums Aschau stets sicherzustellen ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag bezogen auf die Service- und Wartungsleistungen zweimal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Vergabeverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als fünf Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt (OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2019 – 1 Verg 1/19).
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in dieser Bekanntmachung ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit nebst des Leistungsumfangs über die mindestens geforderten Leistungskennzahlen von Bedeutung sein können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche unter Nennung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird. Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der VO (EU) 2022/576 besteht;
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a) er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort) und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung des vorgesehenen Unternehmens beabsichtigt ist, sind die Verpflichtungserklärung sowie die Nachweise der Eignung unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(7) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate — über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen. Die Versicherung muss im Falle der Liquidation des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens fünf Jahren aufweisen (Mindestanforderungen);
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019) sowie
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d. h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer konvergenten Netzwerkinfrastruktur durch Lieferung und Installation der erforderlichen LAN-Verkabelung und aktiven WLAN- und Netzwerkkomponenten in öffentlichen Einrichtungen, die in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2019).
(1) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind
• Projektbezeichnung,
• Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Name, Telefon und E-Mail) beim Auftraggeber
• Projektleiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname),
• Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zu Einrichtung und Umfang
• Zeitraum der Service- und Wartungsleistungen
• Gesamtvolumen des Projekts in EUR (netto)
• Inbetriebnahme.
Die anzugebenden Referenzen müssen aktuell sein, d. h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum vom 31. Juli 2018 bis einschließlich 1. August 2022 oder aktueller erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
(a) Lieferung und Installation von Komponenten inklusive aktiver Netzwerktechnik zur Errichtung einer LAN- oder WLAN-Infrastruktur nebst Implementierung in vorhandene IT-Systemlandschaft für eine öffentliche, kirchliche oder freigemeinnützige Einrichtung (z.B. Klinik, Schule, Rathaus oder sonstige öffentliche Einrichtung),
(b) Erbringung von Service- und Wartungsleistungen für die jeweils errichtete LAN- oder WLAN-Infrastruktur,
(c) Ausstattung einer Liegenschaft mit mehr als 50 Räumen sowie
(d) Projektvolumen von mindestens EUR 250.000,00 (netto).
Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass mindestens für eines dieser Referenzprojekte Zuwendungen zu dessen Finanzierung in Anspruch genommen wurden (Mindestanforderung).
Referenzen, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
(2) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleitung
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer);
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Die vertraglichen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b4149ac4-042e-4200-8283-e2c35c647142) abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar.
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die vertraulich und daher besonders schützenswert sind. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung ausschließlich über die eVergabeplattform einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung (Teil B der Vergabeunterlagen) ist dagegen handschriftlich unterzeichnet und mit Firmenstempel versehen einzureichen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A (Allgemeine Verfahrensbedingungen), C (Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb) und E (Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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