Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule Weilheim (RSWM-BTS) – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5–8 gemäß §§ 33 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/11.2/052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weilheim-schongau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.weilheim-schongau.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule Weilheim (RSWM-BTS) – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5–8 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Bauteil S der Realschule Weilheim (RSWM-BTS) – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5–8 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens: HITZLER INGENIEURE – Hitzler Ingenieur e.K., München.
Staatliche Realschule Weilheim, Prälatenweg 5, 82362 Weilheim i. OB
— Aufgabenstellung
Das Gebäudeteil S der Realschule Weilheim ist das älteste, 1951–1953 errichtete Gebäude der Realschule Weilheim mit eigenen Zugängen und Haustechnikräumen.
Der nördliche Bereich war 1951 der 1. Bauabschnitt. Er enthält im Untergeschoss die Technikräume für Elektro und Heizung; im Erdgeschoss ist er von Westen durch den Haupteingang vom Prälatenweg erschlossen und hat im Osten einen weiteren Zugang vom Pausenhof.
Der südliche Bereich wurde 1953 als 2. Bauabschnitt gebaut und ist durch die Flure in allen Geschossen unmittelbar mit dem 1. Bauabschnitt verbunden.
Es sind einige Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeteil S nötig. Aus förderrechtlichen Gründen werden insgesamt 9 Teilmaßnahmen an diesem Gebäudeteil S zu einem Bauprojekt zusammengefasst, von denen bereits 2 Teilmaßnahmen durchgeführt wurden.
— Kurzbeschreibung der einzelnen Teilmaßnahmen
Die nunmehr anstehenden Teilmaßnahmen lassen sich im Überblick wie folgt beschreiben:
- Umbau eines untergeschossigen Lagerraums zu Technikräumen (Erweiterung des Elektroraums und Verlegung des Serverraums)
- Ertüchtigung von Schulräumen im Erdgeschoss
- Sicherheitstechnische Ertüchtigung der Pausenhalle im 1. OG
- Errichtung von teils überdachten Fahrradständern
- Feuchtigkeitssanierung Boden und Wände im UG
- Erneuerung der Dachhaut südlicher Abschnitt mit Installation einer PV-Anlage
- Umbau von Unterrichtsräumen im UG zu Werkräumen mit Maschinenraum und Nebenraum
Aufgrund der limitierten Zeichenzahl in diesem Textfeld wird zu weitergehenden Beschreibungen der einzelnen Teilmaßnahmen auf die Projektbeschreibung verwiesen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
— Besondere Projektanforderungen
Die Leistungserbringung erfolgt – abgesehen von Ferienzeiten – im laufenden Schulbetrieb. Die Projektrealisierung erfordert den fachgerechten Umgang mit Feuchtigkeits- und Schimmelproblematik.
— Kosten
Der vorliegende Kostenrahmen für die verbleibenden Teilmaßnahmen 3–9 beläuft sich auf 2,2 Mio. EUR (Kostengruppen 300-700 gemäß DIN 276).
— Termine
Die Leistungsphase 4 wurde auftraggeberseitig erbracht und ist bereits abgeschlossen.
Die Baugenehmigung vom 07.07.2022 liegt vor.
Die förderrechtliche Bewilligung wird in Kürze erwartet.
Ausführung Teilmaßnahmen 3–5, 7 und 9: ab Mai/Juni 2023
Ausführung Teilmaßnahme 8: Juli bis September 2024
Ausführung Teilmaßnahme 6: ab September 2024
Fertigstellung: 20.12.2024
Nutzungsbeginn: 02.01.2025
— angestrebte Auftragsvergabe
Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5–8 gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5–7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 34 HOAI beauftragt werden. Die Beauftragung der Leistungsphase 8 ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Leistungsphase 8 besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung eines verantwortlichen Berufsangehörigen des Bieters, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Bieter sind zudem aufgefordert, vorgesehene Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe gemäß § 36 Abs. 1 S.1 VgV zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV vorzulegen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
11.) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und mit dem Angebot das Formular zur Eignungsleihe abgeben. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020 bis 2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Kalenderjahren ab 01.01.2018 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 300 + 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen und die folgenden MINDESTANFORDERUNGEN erfüllt werden:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine schulische Maßnahme.
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierung im laufenden Betrieb.
— Durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 5–8 gemäß § 34 HOAI erbracht.
Die 4 Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 4 Referenzprojekte erfüllt werden. Überdies gilt für alle bis zu 4 Referenzprojekte:
— Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen.
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortlicher Projektleiter
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
— Leistungszeitraum (von – bis)
2. Angabe der Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers, in Bezug auf vollangestellte technische Mitarbeitende (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). MINDESTANFORDERUNG: durchschnittlich 2 vollangestellte technische Mitarbeitende. Teilzeitstellen dürfen aufaddiert werden.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Unternehmen, die sich freiwillig registrieren, werden über verbindliche Stellungnahmen auf eingereichte Fragen und Anmerkungen per E-Mail benachrichtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Auf die Rügeobliegenheit des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).