Containergestellung, Transport und Verwertung von Altmetall aus dem Landkreis Landsberg am Lech Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.2-V-2022-71
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containergestellung, Transport und Verwertung von Altmetall aus dem Landkreis Landsberg am Lech
Mit dieser Ausschreibung wird die Dienstleistung zur Containergestellung, Transport und Verwertung von Altmetall an den Standorten des Landkreises Landsberg am Lech neu ausgeschrieben. Der Landkreis Landsberg am Lech als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) erfasst landkreisweit über seine 34 Wertstoffhöfe Altmetall. Die damit verbundenen Aufgaben vergibt er durch diesen Auftrag im Rahmen seiner Zuständigkeiten gemäß § 22 KrWG an einen Dritten (Auftragnehmer).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Containergestellung, Transport und Verwertung von Altmetall aus dem Landkreis Landsberg am Lech.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.