Lieferung von 7 Leasing-Nutzfahrzeugen plus PKW für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.snowboardgermany.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 7 Leasing-Nutzfahrzeugen plus PKW für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Lieferung von 7 Leasing-Nutzfahrzeugen plus PKW für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Lieferung von 7 Leasing-Nutzfahrzeugen plus PKW für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Der Auftragnehmer schuldet zu diesem Preis (EP) ein vollständig montiertes, betriebsfertiges und voll funktionsfähiges Fahrzeug. Der Preis (EP) ist als monatliche Leasing-Rate inkl. des Full-Service-Leasing-Paketes "Wartung und Verschleiß und Reparatur" je Fahrzeug, Laufleistung in km pro Jahr spezifisch gemäß Angabe in der Leistungsbeschreibung, über eine Leasing-Zeit von 36 Monaten anzugeben.
Eine Inanspruchnahme des vertraglich vereinbarten Full-Service-Leasing-Paketes muss ebenso im europäischen Ausland möglich sein. Der Liefergegenstand beinhaltet eine Grundgarantieleistung von mindestens 24 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 7 Leasing-Nutzfahrzeugen plus PKW für den Snowboard Verband Deutschland e.V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schnaittach
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91220
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
—— Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“),
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
—— Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail Account benötigt. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).