Bau von Brunnen und Saugbehälter Los 1 + 2 + 3 + 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 116298
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eching
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau von Brunnen und Saugbehälter Los 1 + 2 + 3 + 4
Bau von Brunnen und Saugbehälter Los 1 Leitungsbau Los 2 Bautechnik Brunnengebäude Los 3 M Technik Los 4 E Technik
Los 1 Leitungsbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Anschluss der Tiefbrunnen 3 und 4 ist eine neue Verbindungsleitung zum Maschinenhaus in Armannsberg zu verlegen. Die Brunnen 3 und 4 befinden sich im Kröninger Forst ca. 4 km vom Maschinehaus entfernt.
Für den Anschluss des Brunnen 4 ist eine ca. 200m lange DN 150 GGG Leitung bis Brunnen 3 zu verlegen. Ab dem Anschlusspunkt im Bereich des Brunnen 3 ist die Brunnenleitung als DN 300 GGG Leitung zum bestehenden Maschinenhaus zu verlegen. Insgesamt sind ca. 3.700 m DN 300 Gussleitung zu verlegen.
Im Trassenverlauf sind 2 Spülbohrungen zur Unterquerung eines Gewässers sowie einer Geländekuppe vorgesehen. Die Spülbohrungen sollen mit PEHD-Leitungen Da 355 vorgenommen werden. Die Gesamtlänge der Spülbohrungen beträgt ca. 300 m
Ebenfalls ist eine Kreisstraße mittels einer Rohrpressung DN 600, ca. 12 m, zu queren.
Der Großteil der Trasse verläuft im Bereich von Feldwegen, Straßen oder Waldwegen. Die Verlegetiefe der Leitung liegt im Mittel bei 1.80 m unter Gelände
Im Trassenverlauf sind insgesamt 4 Be- und Entlüftungsschächte sowie ein Entleerungsschacht zu errichten.
Neben der Brunnenleitung sind insgesamt 2 Kabelschutzrohre zwischen den Brunnen 3 und 4 bis zum Maschinenhaus mitzuverlegen. In eins der beiden Kabelschutzrohre sind ein Kupfer Steuerkabel sowie eine Glasfaserleitung einzuziehen. Das zweite Kabelschutzrohr dient als Reserve. Das 20 kV- Zuleitungskabel wird zwischen dem Brunnen 3 bis zum Maschinenhaus direkt Erdverlegt eingebracht. Die angesprochenen Kabel und Leitungen sind mit einer jeweiligen Länge von ca. 4.200 m zu liefern und einzubauen.
Zertifizierung gemäß DVGW - Arbeitsblatt GW 301 - W03 oder gleichwertiger Eignungsnachweis
Los 2 Bautechnik Brunnengebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die bereits bestehenden Tiefbrunnen 3 und 4 sind Brunnenabschlussgebäude incl. der dazu notwendigen Erdarbeiten zu errichten.
Die Brunnenabschlussgebäude sind als ebenerdiges Fertigteil mit Erdanschüttung zu errichten. Zur Abstützung der Erdanschüttung im Eingangsbereich sind Gabionenstützwände zu errichten. Im gesamten Grundstücksbereich beider Brunnen sind ca. 0,6 m Bodenaustausch vorzunehmen.
Es ist eine befestigte Zufahrt zu den Gebäuden zu errichten sowie das Gelände, jeweils ca. 1.400 m² zu umzäunen und mit Grasansaat herzurichten.
Das Brunngebäude Brunnen 3 besteht aus drei Einzelräumen: Brunnenstube, EMSR-Raum; Trafo-Raum mit jeweils ca. 13 m² Raumgröße
Das Brunngebäude Brunnen 4 besteht aus einem Einzelraum (Brunnenstube)
Los 3 M Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Brunnenstuben der Tiefbrunnen 3 und 4 sind mit der notwendigen maschinetechnischen Ausrüstung zur Förderung und Weiterleitung des geförderten Trinkwassers auszurüsten. Hierzu zählen unteranderem je Brunnen:
- Eine Brunnenpumpe mit Q=25 l/s, H=129 mWs
- Ca. 110 m Steigleitung DN 125
- 2 Peilrohre PVC, DN 50 an Steigleitung befestigt
- Brunnenkopf DN 1000
- Ca. 10 m DN 125 V4A – Leitung
- Ringkolbenventil DN 125
- MID
- Membrandruckbehälter 300 l incl. Anschlussverrohrung
- Luftentfeuchter
- BEV
- Absperrarmaturen
- Rückschlagarmaturen
Ebenfalls ist die neue Brunnenleitung an den Bestand im Maschinenhaus anzuschließen. Hier sind ca. 10 m Edelstahlleitung DN 200-300, Absperrarmaturen, BEV sowie ein DN 200 Sicherheitsventil vorzusehen
Los 4 E Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Brunnenstuben der Tiefbrunnen 3 und 4 sind mit der notwendigen elektrotechnischen Ausrüstung zur Förderung und Weiterleitung des geförderten Trinkwassers auszurüsten. Hierzu zählen unteranderem
Brunnen 3
Der Brunnen 3 wird mit einer Schaltanlage, bestehend aus 5 Schaltfeldern, für die Versorgung der Technischen Ausrüstungen und der dazugehörigen Allgemeinen Elektroinstallation ausgestattet. Sämtliche Messungen und anfallende Daten werden per Glasfaseranbindung an das Maschinenhaus übertragen. Ebenfalls ist die Installation einer 20kV Schaltanlage und dem dazugehörigen Trafo Teil des Bauvorhabens.
Brunnen 4
Der Brunnen 4 wird mit einer Schaltanlage, bestehend aus 2 Feldern, für die Versorgung der Technischen Ausrüstungen und der dazugehörigen Allgemeinen Elektroinstallation ausgestattet. Versorgt wird die Schaltanlage über ein Niederspannungskabel vom Brunnen 3. Sämtliche Messungen und anfallende Daten werden per Glasfaserleitung an den Brunnen 3, der ca. 250m entfernt liegt, angebunden und anschließend an das Maschinenhaus übertragen.
Die beiden neuen Brunnen sind dementsprechend an den Bestand im Maschinenhaus anzuschließen. Hier sind Erweiterungen und Anpassungen im Prozessleitsystem (PLS) sowie in der Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind mit den Antragsunterlagen vorzulegen:
- Handelsregisterauszug oder
- Eintrag in die Handwerksrolle
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmer können die vorstehend geforderten Nachweise durch den Eintrag in der Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbringen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 – vgl. Ziffer VI. 3)) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Zusätzlich zu den vorstehenden Nachweisen/Erklärungen haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft.
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Alle geforderten Nachweise Erklärungen oder Bescheinigungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützt, sind diese auch von den anderen Unternehmen vorzulegen.
Nur LOS 1: DVGW Bescheinigung GW 301 mindestens Gruppe W3 oder Qualifikation gleichwertiger Art
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Unteraufträge
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt mittels dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - näheres siehe Ziffer VI. 3))
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen Ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in deutscher Sprache vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.