Ersatzbeschaffung Cisco-Coreswitche inkl. EVB-IT Servicevertrag für Cisco Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-73
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Cisco-Coreswitche inkl. EVB-IT Servicevertrag für Cisco Komponenten
Die IT-Abteilung des Landratsamtes Landsberg am Lech betreibt in ihrem Rechenzentrum alle wesentlichen Anwendungen der Kreisverwaltung. Die Mitarbeiter des Landratsamtes Landsberg am Lech sind auf eine leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur angewiesen. Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss einer Verlängerung des Hardwarewartungsvertrags für die Coreswitche und ein Servicevertrag für die Sicherstellung des Betriebes der Aktivkomponenten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die IT-Abteilung des Landratsamtes Landsberg am Lech betreibt in ihrem Rechenzentrum alle wesentlichen Anwendungen der Kreisverwaltung. Die Mitarbeiter des Landratsamtes Landsberg am Lech sind auf eine leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur angewiesen. Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss einer Verlängerung des Hardwarewartungsvertrags für die Coreswitche und ein Servicevertrag für die Sicherstellung des Betriebes der Aktivkomponenten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41468
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.