Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_07.1, Staudenlieferungen für die Wildnis und den Waldpark Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_07.1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim2024.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_07.1, Staudenlieferungen für die Wildnis und den Waldpark
Produktion / Anzucht und Lieferung von ca. 14.720 St. Stauden für die Wildnis und ca. 16.555 St. Stauden für den Waldpark der LGS Kirchheim 2024
Los 1, Wildnis
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Produktion / Anzucht und Lieferung von
ca. 14.720 St. Stauden für die Wildnis (Los 1)
der LGS Kirchheim 2024.
Los 2, Waldpark
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Produktion / Anzucht und Lieferung von
ca. 16.555 St. Stauden für den Waldpark (Los 2)
der LGS Kirchheim 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.