JASM — Abbruch und Ersatzneubau des Klassen- und Verwaltungstrakts der Josef-Anton-Schneller Mittelschule, Dillingen an der Donau — LV 501.04 - Außenanlagen BA2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dillingen-donau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
JASM — Abbruch und Ersatzneubau des Klassen- und Verwaltungstrakts der Josef-Anton-Schneller Mittelschule, Dillingen an der Donau — LV 501.04 - Außenanlagen BA2
An der Josef-Anton-Schneller Mittelschule wird der Klassen- und Verwaltungstrakt abgebrochen und neu gebaut. Im
Zuge des Neubaus werden auch die Freianlagen neu gestaltet. Der erste Abschnitt der Außenanlagen wurde bereits fertig gestellt.
Im zweiten Bauabschnitt wird der resdtliche Teil des Pausenhofs mit einem Pflasterbelag gestaltet. Süd-westlich des
Gebäudes entsteht ein "Grünes Klassenzimmer" mit radialen Sitzbänken, östlich davon grenzt der neu herzustellende Sportplatz mit Kunststoffbelag an, welcher im Süden von einem 6,00 m hohen Ballfangzaun, an den drei weiteren Seiten mit einem 4,00 m hohen Ballfangzaun mit 3 integrierten Toren eingefriedet wird. Teil des Sportplatzes ist ebenso eine neu herzustellende Weitsprunganlage. und eine 100-Meter-Laufbahn. Süd-östlich des Gebäudes ist ein Fahrradabstellplatz mit wasserdurchlässigem
Pflasterbelag herzustellen
Josef-Anton-Schneller-Mittelschule, Ziegelstraße 10, 89407 Dillingen an der Donau
Ca. 1.300 m2 Pflasterbeläge
Ca. 2.000 m2 Sportplatzflächen Kunststoff
Ca. 275 m Zaun, 1,80m hoch
Ca. 50 m Ballfangzaun 6,00m hoch
Ca. 120m Ballfangzaun 4,00m hoch
Schächte, Entwässerungsleitungen, Rigolenkörper
Kabelschutzrohre, Kabelzugschächte, Leuchtenfundamente
Ausstattungselemente, Tische, Bämke,Abfallbehälter, Fahrradständer, Sportgeräte
Ca. 1929 m2 Vegetationsflächen
Pflanzarbeiten, Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=255529
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Sicherheitsleistungen gem. § 9c EU VOB/A, § 17 VOB/B
Zahlungen gem. § 16 VOB/B
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedes für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Dillingen an der Donau
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Fax / E-Mail).
Das Öffnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 EU VOB/A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig bei dem Bayerischen Staatsanzeiger Online System in digitaler Form zur Verfügung und sind unter dem Link gemäß I.3) zu beziehen.
Bieteranfragen werden bis spätestens fünf Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Kontaktstelle über das Bayerischer Staatsanzeiger Online System beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]