Beförderung von rund 165 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sbz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von rund 165 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 165 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Der geschätzte Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Beförderung von rund 150 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung – Frühfahrten und Rückfahrten Montag bis Freitag
Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V.
Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim
und die Wohnsitze der Fahrgäste
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 150 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen, von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 1 benötigt:
— Frühfahrten Montag bis Freitag
o Schulbeginn Montag: 09:10 Uhr alle Klassen
o Schulbeginn Dienstag bis Freitag: 08:00 Uhr alle Klassen
— Rückfahrten mittags
o Schulende Montag: 12:30 Uhr – Klassen 1. und 2.
o Schulende Montag: 13:15 Uhr – Klassen 3. bis 10.
o Schulende Dienstag bis Freitag: 12:15 Uhr – Klassen 1. und 2.
o Schulende Dienstag bis Freitag: 13:00 Uhr – Klassen 3. bis 10.
— Rückfahrten nachmittags
o Abfahrt Montag bis Donnerstag: heilpädagögische Tagesstätte 16:40 – 16:50 Uhr
o Abfahrt Freitag: heilpädagögische Tagesstätte 15:50 – 16:05 Uhr
Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich.
Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen physischen und psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe / des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
> Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit § 97 Abs. 4 S. 3 GWB in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 6 – Losweise Vergabe wird verwiesen.
Der geschätzte Wert für Los 1 unter Ziffer II.2.6) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Beförderung von rund 150 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung – Frühfahrten und Rückfahrten Montag bis Freitag
Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V.
Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim
und die Wohnsitze der Fahrgäste
Der Sehbehinderten- und Blindenzentrum e.V. vergibt für eine Laufzeit von maximal 5 Jahren die Beförderung von derzeit rund 150 Kindern und Jugendlichen von der Vorschule bis zur 10. Jahrgangsstufe mit körperlicher und seelischer Behinderung, vor allem sehbehindert und blind (Stand: Schuljahresende 2021/2022).
Die Schülerinnen und Schüler sind – unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhbeförderung im Bedarfsfall – mit unterschiedlichen Bussen, von ihren Wohnorten in die Edith-Stein-Schulen und in die heilpädagogische Tagesstätte sowie das heilpädagogische Heim im Sehbehinderten- und Blindenzentrum, Pater-Setzer-Platz 1, 85716 Unterschleißheim zu befördern und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubringen.
Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 1 benötigt:
— Frühfahrten Montag bis Freitag
o Schulbeginn Montag: 09:10 Uhr alle Klassen
o Schulbeginn Dienstag bis Freitag: 08:00 Uhr alle Klassen
— Rückfahrten mittags
o Schulende Montag: 12:30 Uhr – Klassen 1. und 2.
o Schulende Montag: 13:15 Uhr – Klassen 3. bis 10.
o Schulende Dienstag bis Freitag: 12:15 Uhr – Klassen 1. und 2.
o Schulende Dienstag bis Freitag: 13:00 Uhr – Klassen 3. bis 10.
— Rückfahrten nachmittags
o Abfahrt Montag bis Donnerstag: heilpädagögische Tagesstätte 16:40 – 16:50 Uhr
o Abfahrt Freitag: heilpädagögische Tagesstätte 15:50 – 16:05 Uhr
Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich.
Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen physischen und psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe / des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
> Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit § 97 Abs. 4 S. 3 GWB in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 6 – Losweise Vergabe wird verwiesen.
Der geschätzte Wert für Los 1 unter Ziffer II.2.6) bildet die Mindestlaufzeit von 3 Jahren ab.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von rund 150 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung – Frühfahrten und Rückfahrten Montag bis Freitag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafrath
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82284
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vu-arnold.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobusoberbayern.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von rund 15 Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und seelischer Behinderung – Frühfahrten nur Montag, Rückfahrten nur Freitag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grafrath
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82284
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vu-arnold.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobusoberbayern.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).