Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_12 - Wildnis Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim2024.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_12 - Wildnis
Landschaftsbauarbeiten Wildnis
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rodung von ca. 13 Wurzelstöcken
ca. 1600 m² Gelände freimachen von Bewuchs
ca. 2000 m³ Bodenarbeiten
ca. 3600 m² Tragschichten
ca. 50 m Einfassung aus Stahlband
ca. 150 m Betonbordstein
ca. 75 m Fallschutzbord
ca. 635 m² Asphaltflächen
ca. 1.200 m² Ortbetonfläche
ca. 50 m² Kleinsteinpflaster
ca. 35 m² Betonsteinpflaster
ca. 325 m² Schotterrasen
ca. 990 m² wassergebundene Wegedecke
ca. 570 m² Fallschutzflächen aus Holzhäcksel
ca. 58 m² Holzpodeste aufgeteilt auf 5
unterschiedliche Module
ca. 3 Stahlkonstruktionen
ca. 55 m³ Beton für Fundamente für Einbauten
ca. 47 Stk. Holzstapel H=120 cm als Raumtrennung
ca. 5 Kletter- und Spielmodulen aus Stahl
ca. 21 Nistkästen
ca. 26 m² Felsblöcke
ca. 45 Baumpflanzungen
ca. 19 Stammbüsche pflanzen
ca. 35 Sträucher pflanzen
ca. 37.000 bauseits gelieferte Stauden pflanzen
ca. 6000 m² Wiesenansaat
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.