Neubau von zwei Wohngebäuden mit je 16 Wohneinheiten in Karlstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Wohngebäuden mit je 16 Wohneinheiten in Karlstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Karlstadt plant im Bereich „Bezahlbarer Wohnraum“ den Neubau von 2 Gebäuden mit je 16 Wohneinheiten am Stationsweg 30 und 32 in Karlstadt.
Am Stationsweg 28 ist bereits der Neubau eines 12-Familienwohnhauses fertiggestellt.
Im Zuge der Budgetplanung für die Sanierung weiterer Wohnblöcke wurde der Sanierungsaufwand im Sta-tionsweg 32 und 30 untersucht. Im Ergebnis ist ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung der beste-henden Mehrfamilienwohnhäuser.
Das bestehende Gebäude am Stationsweg 32 soll abgerissen und an einem neuen Standort auf dem Grundstück errichtet werden. Es sollen 16 neue Wohneinheiten entstehen.
Im Anschluss soll das Gebäude 30 abgerissen und neu positioniert aufgebaut werden.
Beide Gebäude sollen jeweils nachfolgende Wohnungsgrößen enthalten:
4 Einheiten 4 - Zimmerwohnung á 90,00m²
6 Einheiten 3 - Zimmerwohnung á 75,00 m²
5 Einheiten 2 – Zimmerwohnung á 50,00 m²
1 Einheit 1 – Zimmerwohnung á 40,00 m²
Besonders Wert gelegt wird auf:
- ökologische und nachhaltige Bauweise / bevorzugt regionale Materialien
- Nachhaltigkeit / Wirtschaftlichkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
- Wärmedämmung / Schallschutz / Brandschutz / Barrierefreiheit
- Die Gestaltung soll sich an die bereits errichtete Wohnanlage (Stationsweg 28) orientieren.
Das Wohngebäude Stationsweg 32 und der danach folgende Wohnblock Stationsweg 30 sollen sich so einfügen, dass dadurch ein Innenhof mit gestalterisch wertvoller Begegnungsfläche entsteht.
Die Wohngebäude sollen unter Zuhilfenahme der Förderung „Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)“ des Freistaates Bayern realisiert werden.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die Kosten der KG 200-700 nach DIN 276 werden überschlägig auf ca. 3,6 Mio. € brutto je Wohnblock geschätzt. Für die Gesamtkosten ergeben sich somit ca. 7,2 Mio. €.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022/2023,
- Bauausführung ab Frühjahr 2023
- Bauzeit Stationsweg 32 ca. 12 Monate
- Bauzeit Stationsweg 30 ca. 12 Monate
- Gesamtfertigstellung bis 2026
Karlstadt
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) für die Gebäude am Stationsweg 30 und 32:
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
- vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Aufstellen eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes / Brandschutznachweis (Stufe 1+2) und Beratung in der Ausführung (weitere Stufen) in Anlehnung an die AHO Heft 17
Eine Aussage zur Anwendung / Vereinbarung nach HOAI § 11 Auftrag für mehrere Objekte wird erwartet.
Der Abbruch der Gebäude ist nicht Bestandteil der Architektenleistungen.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die in der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung TED 2021/S 246-650572 unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von zwei Wohngebäuden mit je 16 Wohneinheiten in Karlstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.architektur-wiener.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland