Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: TED21-_OBB/2021-111623
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amberg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Verlängerungsoption
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem
Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
Beschreibung der Verlängerungsoption:
Aus den in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8.1 genannten Gründen kann unbeschadet der Optionsausübung zur Erhöhung der Impfkapazität eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 2 Monate bis längstens 30.06.2022 ausgeübt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Verlängerungsoption
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Fortbetrieb des gemeinsamen Impfzentrums wird um 2 Monate, vom 01.09.2022 bis 31.10.2022, zu den vertraglich vereinbarten Konditionen verlängert. Vorangegangen war nach Ausschöpfung der ursprünglich vertraglich eröffneten Verlängerungszeiträumen eine Verlängerung des Fortbetriebs für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.08.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Der Fortbetrieb des gemeinsamen Impfzentrums wird um 2 Monate, vom 01.09.2022 bis 31.10.2022, zu den vertraglich vereinbarten Konditionen verlängert. Vorangegangen war nach Ausschöpfung der ursprünglich vertraglich eröffneten Verlängerungszeiträumen eine Verlängerung des Fortbetriebs für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.08.2022.
Die Notwendigkeit der weiteren Verlängerung war bei Beginn des Vertragsvollzuges vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar. Sie beruht auf vorangegangenen krankheitsbedingten Personalengpässen. Zugleich hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Umfang der Beschaffung an die aktuelle Situation der Pandemie und die nur mäßige Impfbereitschaft trotz neu zugelassener Impfstoffe anzupassen. Die Verlängerung des Auftrages wird zur entsprechenden Ausgestaltung neuer Vergabeunterlagen benötigt. Der anzunehmende Wettbewerb um eine Interimsvergabe lässt den sicheren Weiterbetrieb des Impfzentrums ab dem 01.10.2022 nicht erwarten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt erhalten.