Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 2011 Baustrom & -beleuchtung BA 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 2011 Baustrom & -beleuchtung BA 1
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Baustrom & -beleuchtung erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und beinhaltet die Baustromversorgung und die Baustellenbeleuchtung.
Staatliche Berufsschule I, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Baustromversorgung
Im Zuge des Neubaus der Staatlichen Berufsschule I in Bayreuth wird eine Baustromversorgung benötigt. Der Anschlussschrank wird aus der bestehenden neuen Trafostation versorgt und befindet sich neben dem Trafogebäude. Aus dem Anschlussschrank werden fünf Zuleitungen für die Gruppen-, Kran- und Containerverteiler in Kabelschutzrohren und Kabelzugschächten im Erdreich verlegt.
Zuleitung 1 versorgt den Containerverteiler außerhalb des Gebäudes.
Zuleitung 2 und 3 versorgen jeweils die Kranverteiler außerhalb des Gebäudes und im Innenhof.
Zuleitungen 4 und 5 Versorgen einen Gruppenverteiler, welcher sich im Kellergeschoss im NSHV-Raum befindet. Aus dem Gruppenverteiler werden fünf Zuleitungen für die Unterverteilungen UV01 - UV05 verlegt. Die Zuleitungen für die Unterverteilungen UV01.1 - UV 04.2 auf den anderen Stockwerken werden jeweils in den Baustromverteilern durchgeschliffen. Es werden im Erdgeschoss, im 1. und 2 Obergeschoss jeweils vier Baustromverteiler in der Nähe der Unterverteilerräume aufgestellt. Im Kellergeschoss werden zwei Unterverteiler und im Verwaltungsgebäude ein Unterverteiler aufgestellt.
Baustellenbeleuchtung
Die Baubeleuchtung ist für eine flächige Beleuchtung in den Fluren und Treppenhäusern, mit einem Abstand von ca. 7m mittels Feuchtraumwannenleuchten zu realisieren.
Grobmassen als Übersicht zum Umfang der Bauarbeiten:
1 St. Anschlussschrank
1 St. Gruppenverteiler
1 St. Containerverteiler
2 St. Kranverteiler
15 St. Baustromverteiler
ca. 1175 m Gummischlauchleitung H07RN-F 5G16 - 5G95 / 4G120
ca. 150 m Kabelschutzrohr Kunststoff AD 110 mm
110 St. Hängeleuchte 40 W
5 St. mobile Großflächenbeleuchtung 200 W
30 St. Compakthalogenfluter200 - 500 W
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Drei Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Angabe zur Art der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung, Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bayreuth
Hochbauamt
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Elektronische Submission im Staatsanzeiger eServices
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de