395 - InnKlinikum Mühldorf - Erweiterung Pflegebetten - Gewerk 3030.001 Sanitär
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
395 - InnKlinikum Mühldorf - Erweiterung Pflegebetten - Gewerk 3030.001 Sanitär
Gewerk 3030.001 Sanitär
84453 Mühldorf am Inn
Sanitärarbeiten im Rahmen einer Gebäudeerweiterung des bestehenden Krankhauses
- 2 Stück Hebeanlagen für Regenwasser und Schmutzwasser
- ca. 85 Stück Bodenabläufe in den Nasszellen
- ca. 750m Rohrleitung Schmutzwasser
- ca. 240m Rohrleitung Regenwasser
- ca. 65 Stück Kompaktstationen für TWE
- ca. 3400m Rohrleitung Trinkwasser
- ca. 3 Stück Löschwassereinspeisung
- ca. 8 Stück Löschwasserentnahmeinrichtungen
- ca. 170m Rohrleitung Löschwasser trocken
- ca. 50 Stück Feuerlöscher als CO2- oder Schaumlöscher
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.innklinikum.de/ueber-uns/impressum