Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/suedbayern
Abschnitt II: Gegenstand
Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg (Am Burgfrieden 1b, Wasserburg am Inn) in die Meistereilagerstätten der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern vom 01.11.2022 bis zum 30.10.2023 (Winterperiode 01.11.2022 bis 30.04.2023 sowie außerhalb der Winterperiode vom 01.05.2023 bis zum 30.10.2023).
Die Auftraggeberin ruft je nach Bedarf Frachtleistungen beim Auftragnehmer ab, so dass sich das Gesamtvolumen der zu erbringenden Frachtleistungen nach dem konkreten Bedarf der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit richtet. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer nach § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen 1.2 Angabe über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister bzw. Erklärung, dass keine Verpflichtung in die Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht (bei Verpflichtung zur Eintragung: Vorlage Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise in Kopie) 1.3 Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro netto wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1.1 Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes) 1.2 Angabe des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021) 1.3 Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird,
zu 1.3 Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
1.1 Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen der letzten drei Jahre über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, welche die Fracht von Tausalz zum Gegenstand haben. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Art und Lieferumfang vergleichbar sein.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Leistungszeitraum
- Frachtmenge
1.2 Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise einzureichen) 1.3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Anlage C8 „Bieterangaben zur Logistik“)
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)