Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten der Stadt Kempten (Allgäu) (Jobrad)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten der Stadt Kempten (Allgäu) (Jobrad)
Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Leasinggeber und der Stadt Kempten (Allgäu), auf deren Basis ein Fahrrad-Leasing für die Bediensteten der Stadt Kempten (Allgäu) ermöglicht werden kann.
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) möchte als attraktiver Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein Fahrradleasing-Modell nach dem TV Fahrradleasing anbieten.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen.
Die Stadt Kempten (Allgäu) sucht einen Fahrradleasingdienstleister, welcher sie beim Management des Fahrradleasings unterstützt und die erforderliche Infrastruktur stellt. Es wird erwartet, dass die Fahrräder von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Beschäftigten ausgehändigt werden.
Das Leistungsgeschehen gestaltet sich wie folgt:
- Bereitstellung des Fahrrades sowie leasingfähiges Zubehör
- Bereitstellung von Versicherungen zur Umgehung von Störfällen
- Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse
- Übernahme des verwaltungstechnischen Aufwandes via Online-Plattform, Organisation
über den Leasinggeber, etc.
- Umsetzung des Projektes sowie Abwicklung des Verfahrens u.a. durch das Anbieten von Softwareapplikationen, verfügbare Ansprechpartner, Bereitstellung
aller abrechnungs-relevanten Informationen, etc.
- Serviceleistung für die Beschäftigten (Wartung, Inspektion, etc.)
- Anzahl der Fahrradhändler welche von Seiten der Mitarbeiter in Anspruch genommen werden können
- Höhe der Leasingrate
- Leistungen bei Ausfall des Leasingnehmers
- Erstattungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit etc.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Nach dieser Zeit endet der Vertrag automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=250010
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- 127 Eigenerklärung Bezug Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 30.08.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle.
Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland