Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS für den Abbruch und Neubau des Rathauses in 83700 Rottach-Egern Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-che-21-104
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottach-Egern
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83700
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS für den Abbruch und Neubau des Rathauses in 83700 Rottach-Egern
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für den Abbruch und Neubau des Rathauses in 83700 Rottach-Egern
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) für den Abbruch und Neubau des Rathauses in 83700 Rottach-Egern
stufenweise Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS für den Abbruch und Neubau des Rathauses in 83700 Rottach-Egern
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]