Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im OT Oberbach / Wildflecken, Teile der Objekt- und Fachplanung – Ingenieurleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildflecken
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wildflecken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im OT Oberbach / Wildflecken, Teile der Objekt- und Fachplanung – Ingenieurleistungen
Der Markt Wildflecken plant eine Kläranlage für alle Ortsteile am Standort Oberbach. Der Markt Wildflecken betreibt aktuell 2 Kläranlagen, eine in Wildflecken (Tropfkörperanlage) und eine im OT Oberbach (Teichkläranlage). Es wurden bereits umfangreiche Voruntersuchungen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Entscheidungsfindung durchgeführt. Abschließend hat sich der Markt Wildflecken für eine Kläranlage für alle Ortsteile (5.700 EW) am Standort Oberbach entschieden. Die KA Oberbach soll umfangreich saniert und erweitert, die KA Wildflecken aufgegeben werden. Als Annahme wird insg. von Bauwerkskosten in Höhe von ca. 5,7 Mio. EUR brutto ausgegangen. Die Förderung des Vorhabens nach RZWas wird angestrebt. Terminvorschau: Planungsbeginn nach Abschluss VgV-Verfahren, Planungsphase 2022 (ca. 10-12 Monate), Baubeginn Frühjahr 2023, Ausführung bei parallel laufendem Kläranlagenbetrieb, Bauzeit ca. 24 Monate, Fertigstellung 2024 / Inbetriebnahme bis 2025. Weiteres, siehe Anlage zu II.1.4).
Wildflecken
Als notwendige Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung sollen gemeinsam beauftragt werden:
Kläranlage, bestehend aus:
— Betriebsgebäude:
—— Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
—— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6,
—— Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. auch Verfahrens- und Prozess-/Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und EMSR für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4 und 7 nach § 53 HOAI, Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9.
— Ingenieurbauwerk Abwasserbehandlung:
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
—— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6,
—— Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. auch Elektrotechnik und EMSR, sowie Automation und Schalttechnik für die Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI, stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9.
Leitungsbau, bestehend aus:
— Ingenieurbauwerk Abwasserdruckleitung:
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9.
Pumpwerk, bestehend aus:
— Ingenieurbauwerk Pumpwerk:
—— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, §§ 41 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
—— Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 49 ff., Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6,
—— Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff. auch Elektrotechnik und EMSR, sowie Automation und Schalttechnik
Für die Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI, stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9.
Besondere Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2),
— Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4),
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
— Örtliche Bauüberwachung (zu Objektplanung Ingenieurbauwerke, Stufe 3),
— Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahme (zu Tragwerksplanung, Stufe 3).
Der durchgehende Kläranlagenbetrieb während der gesamten Bauphase soll im Bestand oder in einer Interimslösung / Auslagerung gewährleistet sein.
Die Beauftragung der Grundleistungen sowie zugehöriger Besonderer Leistungen je Stufe ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objekt- und Fachplanung erbracht.
Es liegen lediglich Konzeptstudien zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Entscheidungsfindung vor.
Es wird davon ausgegangen dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1 bis 6 (TWP) bzw. bis 8 (weitere Leistungsbilder) nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im OT Oberbach / Wildflecken, Teile der Objekt- und Fachplanung – Ingenieurleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ib-arz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland