Fachplanung TGA-ELT für den Umbau und die Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TGA-ELT für den Umbau und die Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding
Fachplanung TGA-ELT (Anlagengruppen 4 - 8 nach § 53 HOAI für den Umbau und die Erweiterung Integrierte Leitstelle (ILS) Erding.
Über die Integrierte Leitstelle (ILS) Erding werden Einsätze von Rettungsdiensten und Feuer-wehren in den drei Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg koordiniert. Die ILS wurde 2009 in Erding an ein bestehendes Gebäude angebaut (aktuelle BGF 740 m²) und ist zu klein. Die erweiterte ILS soll eine Bruttogrundfläche von insgesamt von ca. 1.800 m² aufweisen. Der Umbau und die Erweiterung der ILS erfolgt im laufendem Betrieb.
Die Erweiterung des Gebäudes soll in kompakter Form erfolgen, um so wenig wie möglich der Nachbargrundstücke erwerben zu müssen. (Für eine
Erweiterung am bisherigen Standort neben der Polizeiinspektion Erding wurde vom Freistaat eine Teilfläche des staatlichen Grundstücks für eine
Bebauung in Aussicht gestellt.) Die Umsetzung soll entsprechend dem Bestandsgebäude im Passivhausstandard realisiert werden.
s.o.
nach Bedarf , bis zum Abschluss des Projekts
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
1. Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
1.1 Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
- Neubau: 1 Punkt
- Umbau: 2 Punkte
- Erweiterungsbau an bestehendes Gebäude mit gemeinsamer TGA: 5 Punkte
- Passivhaus: 4 Punkte
1.2 Leistungsumfang:
- Anlagengruppe 4
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 5
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 6
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 8
o Honorarzone III oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
1.3 Baukosten:
- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 100.000 – 300.000: 1 Punkt
- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 300.000 - 500.000: 2 Punkte
- anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 500.000 und mehr: 3 Punkte
2. Anzahl der beschäftigten Dipl-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich TGA-ELT tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
2 oder 3: 1 Punkt
4 oder 5: 2 Punkte
6 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der AG behält sich vor, bei auswahlrelevanter Punktgleichheit die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung TGA-ELT) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versiche-rungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 300.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversi-cherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2015 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau), c) Anbau an bestehendes Gebäude mit gemeinsamer TGA); d) Anlagengruppen mit Honorarzone, e) Leistungsumfang (Leistungsphasen) f) Leistungszeit/Leistungsstand, g) anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen, g) Passivhausstandard h) Auftraggeber
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering oder Bachelor), die im Bereich Fachplanung TGA-ELT tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Leistungsphase 5 beendet sind. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen Erweiterungsanbau mit gemeinsamer TGA der Anlagen-gruppen 4, 5 und 8 benannt werden. Es muss mindestens eine Referenz mit anrechenbaren Kosten von insgesamt 0,6 Mio.€ benannt werden. Es muss mindestens eine Referenz, die im Passivhausstandard realisiert wurde, benannt werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und heute mindestens 2 Dipl.-Ing. (o.glw. Abschluss) angegeben werden können.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ab-lauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).