Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab – Sporthallentüren u. Geräteraumtore Referenznummer der Bekanntmachung: 2022003988
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab – Sporthallentüren u. Geräteraumtore
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt im Rahmen der Generalsanierung der Dreifachturnhalle am Gymnasium in Neustadt a.d.Waldnaab die Vergabe der Lieferung und des Einbaus von Sporthallentüren und Geräteraumtore.
Eine detaillierte Beschreibung zum Auftragsumfang ist der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Dreifachturnhalle am Gymnasium Neustadt a.d.Waldnaab, Bildstraße 20, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Herstellen, Liefern und Montieren von Sporthallentüren und Geräteraumtoren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise werden von Bietern die in die engere Wahl gelangen gefordert: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (vgl. Formblätter 124 und 216)
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Raum C208, Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Die Angebotsöffnung erfolgt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A-EU gemeinsam durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers. Eine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigte am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.