Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf und des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geltendorf
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 82269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://geltendorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf und des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing
Los 1: Lieferung von ca. 538.300 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf.
Los 2: Lieferung von ca. 513.100 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf- Eresing.
Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf.
Geltendorf
Los 1: Lieferung von ca. 538.300 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf.
Die Lieferung gliedert sich in:
- Straßenbeleuchtung ca. 169.700 kWh/a
- leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 134.700 kWh/a
- restliche Anlagen ca. 233.900 kWh/a
Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing.
Geltendorf
Los 2: Lieferung von ca. 513.100 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung Geltendorf-Eresing.
Die Lieferung gliedert sich in:
- leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 321.400 kWh/a
- restliche Anlagen ca. 191.700 kWh
Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU,
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung,
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten 3 Jahren, Benennung von mind. drei Bündelkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, der gelieferten durchschnittlichen Menge an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) pro Jahr sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
- Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.