Abschnittsweise Sanierung und Instandsetzung von drei Einzelsporthallen am Gymnasium Dorfen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschnittsweise Sanierung und Instandsetzung von drei Einzelsporthallen am Gymnasium Dorfen
Das Gymnasium Dorfen wurde in den 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründet. Es verfügt über drei nahezu baugleiche Einfachsporthallen (Halle 1 BJ 1979/ Halle 2, BJ 1987 / Halle 3, BJ 1995). Der Bestand ist in allen 3 Hallen in den Bereichen Gebäudehülle, Innenausbau, Gebäudetechnik sowie Geräteausstattung erheblich sanierungsbedürftig. Gegenstand der Einzelverträge können sein: Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen) für die Sanierung und ggfs. Erweiterung der einzelnen Turnhallen sowie übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen zum Gesamtprojekt nach Bedarf. Es kann nicht garantiert werden, dass für alle Einzelsporthallen Einzelaufträge erteilt werden. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 5 Einzelaufträge vergeben.
siehe oben
Besondere Leistungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walskraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)