LRA Mühldorf - Angebot für Papier-Output-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: Mühldorf-LRA-2021-POM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf am Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
LRA Mühldorf - Angebot für Papier-Output-Systeme
LRA Mühldorf - Lieferung und Einrichtung von Papier-Output-Systemen
Landratsamt Mühldorf a. Inn Landratsamt Mühldorf a. Inn 84453 Mühldorf am Inn siehe Anhang-A zum Leistungsverzeichnis
LRA Mühldorf - Lieferung und Einrichtung von Papier-Output-Systemen
DIN A4 / A3-Systeme s/w und Farbe für die Schulen
Bieterfragen können bis zum 25.07.2022 / 12:00 Uhr über das deutsche Vergabeportal - DTVP gestellt werden.
Angaben zur Teststellung:
Die Bieter, die nach der Bewertung und Bepunktung von Preis und Technik auf den ersten beiden Rängen liegen, werden zur Teststellung aufgefordert. Der AG ist nicht verpflichtet die esten zwei Ränge zur Teststellung aufzufordern, sieh LV Pkt. 3.2 .
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Bestätigung, dass keine Insolvenz vorliegt
- Verpflichtung von Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
- Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre dem LOS entsprechend
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
- Refernzleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, entsprechend dem LOS
Angefordert und Auszufüllen im Formular "L124"
Installationsbeginn: KW 46 / 2022
Installationsende: KW 11 / 2023
Vertragsbeginn: 01.04.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch im Deutschen Vergabeportal - DTVP.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMXRVNZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, s. §160 Abs. 3 GWB