VgV-Verfahren Objektplanung - Lph. 1 bis 4 bzw. 5 - Blasiusblick, im Nachgang zum RPW-Wettbewerb "Wohnviertel Blasius-Blick" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_204_2-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Objektplanung - Lph. 1 bis 4 bzw. 5 - Blasiusblick, im Nachgang zum RPW-Wettbewerb "Wohnviertel Blasius-Blick"
Mit der Baulandentwicklung "Wohnviertel Blasius Blick" am westlichen Fuße der Kaufbeurer Altstadt soll ein attraktives, altstadtnahes Wohnquartier nach Maßgabe moderner Planungsziele entwickelt werden. Mit der Inanspruchnahme des KommWFP bietet sich für die Stadt Kaufbeuren die Gelegenheit, dieses städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Leuchtturmprojekt zu verwirklichen und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum in kulturhistorisch bedeutsamen Umfeld zu schaffen. Auf einer Grundstücksfläche von rund 10.300m2, durch die in Nord-Süd-Richtung der Märzenbach verläuft, sollen 9.000 bis 10.000m2 Bruttogeschossfläche entstehen.
Die Planungsziele waren im Auslobungstext definiert.
Stadt Kaufbeuren
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils die Leistungsphasen 1-4 sowie die Leitdetails der Leistungsphase 5.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 2. Über eien jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwarten sich die Auslober für die geplanten Bauvorhaben und die zugehörigen Freiflächen gestalterisch, funktional und wirtschaftlich überzeugende Lösungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1+2; gem. § 34 f und § 39 f HOAI 2021 (LPH 1 reduziert aufgrund vorliegender MBS)
Stufe 2: LPH 3; gem. § 34 f und § 39 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 4; gem. § 34 f und § 39 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 5 (nur Leitdetails); gem. § 34 f und § 39 f HOAI 2021
Stufe 5: optional LPH 5 (ohne Leitdetails); gem. § 34 f und § 39 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland