Übernahme und Verwertung von Altholz A IV für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altholz A IV für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorie A IV (inkl. Altfenster) (Übernahmestelle Möttingen).
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorie A IV (inkl. Altfenster) (Übernahmestelle Dilliingen).
Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorie A IV (inkl. Altfenster)
Landkreis Donau-Ries (Gebiet nördlich der Donau)
– Übernahme des an Recyclinghöfen im Landkreis Donau-Ries (nördlich der Donau) erfassten Altholzes A IV sowie Altfenstern an einer vom AWV gestellten Übernahmestelle in Möttingen (inkl. Containergestellung);
– Transport des Altholzes/der Altfenster zu einer Verwertungs-/Entsorgungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen (z. B. Entglasen, Zerkleinern, Aussortieren von Kunststofffenstern, etc.);
– Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Altholzes A IV sowie der Altfenster in einer dafür zugelassenen Anlage;
– Menge: ca. 1.000 Mg/a (Altholz A IV) und 170 Mg/a (Altfenster).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn dieser nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorie A IV (inkl. Altfenster)
Landkreis Dillingen und Landkreis Donau-Ries (Gebiet südlich der Donau)
– Übernahme des an Recyclinghöfen im Landkreis Dillingen und Landkreis Donau-Ries (südlich der Donau) erfassten Altholzes A IV sowie Altfenstern an einer vom AWV gestellten Übernahmestelle in Dillingen (inkl. Containergestellung);
– Transport des Altholzes/der Altfenster zu einer Verwertungs-/Entsorgungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen (z. B. Entglasen, Zerkleinern, Aussortieren von Kunststofffenstern, etc.);
– Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Altholzes A IV sowie der Altfenster in einer dafür zugelassenen Anlage;
– Menge: ca. 1.000 Mg/a (Altholz A IV) und 170 Mg/a (Altfenster).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn dieser nicht spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
(Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz der Kategorie A IV.
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungs- oder Entsorgungsanlage für Altholz A IV.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von insgesamt mindestens 500 Mg/a Altholz der Kategorie A IV. Dieser Nachweis ist für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber (Referenzliste) mit Angabe der Beauftragungszeiträume, der Abfallmenge und der erbrachten Leistungen vorzulegen.
Hinweis: Bei Abgabe eines Angebotes zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungs- oder Entsorgungsanlage für Altholz A IV. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.