Rahmenvereinbarung digitale Tafeln - für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung digitale Tafeln - für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays
Rahmenvereinbarung digitale Tafeln - für Beratung, Kauf, Montage sowie Servicedienstleistungen für interaktive Displays nebst Zubehör für die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau. Zudem sind die alten Tafeln vor Ort abzumintieren und fachgerecht zu entsorgen.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Werte für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Los 1 - Interktive Displays
Los 1 - 86 Zoll - 131 Stück
Los 1 - 98 Zoll - 4 Stück
Los 2 - Interaktive Displays - vollständig belendfrei
Los 2 - 86 Zoll - 13 Stück
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Los 1 Interaktive Displays - 86 Zoll und 98 Zoll
Landkreis Weilheim-Schongau
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von interaktiven Displays – digitale Tafeln für die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau auf Abruf. Die alten Tafeln vor Ort sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Es werden nachfolgende Geräte eingesetzt.
•Interaktives Display mit
-höhenverstellbare Wandhalterung
-höhenverstellbare Wandhalterung und Seitentafeln (Whiteboard-Rahmen)
-fahrbare Haltevorrichtung
•Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um weitere 12 Monate zu verlängern.
Los 2 Interaktive Displays - 86 Zoll - vollständig blendfrei
Landkreis Weilheim-Schongau
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von interaktiven Displays – digitale Tafeln für die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau auf Abruf. Die alten Tafeln vor Ort sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Es werden nachfolgende Geräte eingesetzt.
•Interaktives Display mit
ohöhenverstellbare Wandhalterung
ohöhenverstellbare Wandhalterung und Seitentafeln (Whiteboard-Rahmen)
ofahrbare Haltevorrichtung
•Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Rahmenvereinbarung zweimal um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
-Eigenerklärung, zum Bezug zu Russland
-Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Das Landratsamt Weilheim-Schongau wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
-Gesamtumsatz für die Jahre 2019 bis 2021
- Aktuelle Deckungsbestätigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich das Landratsamt vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt dem Landratsamt zu übersenden.
- ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
- Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 – 2021) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Nachweis zwei geeigneter Mitarbeiter zur Umsetzung des Auftrages
- Ausführliche Beschreibung der Lieferlogistik
- Nachweis der Herstellerautorisierung
- Servicekonzepz
- Dienstleistungskonzept
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=247111
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.