Microsoft Business- und Service Agreement inklusive der zugehörigen Konzernverträge und deren Beitritte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Business- und Service Agreement inklusive der zugehörigen Konzernverträge und deren Beitritte
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem autorisierten Handelspartner für Microsoft Business- und Service Agreement inklusive der zugehörigen Konzernverträge des BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) und deren Beitritte.
Weilheim
Abwicklung des Beitritts des Landratsamts Weilheim-Schongau,zum Konzernrahmenvertrag des BMI und Microsoft
-Projektplanung und -management für den Rollout und Einhaltung der geforderten Stichtage.
-Überlassung von Softwarelizenzen gemäß den Lizenzmodellen des Lizenzgebers
-Software- Assurance für die Laufzeit des Rahmenvertrags für die betreffenden Lizenzen / Produkte
-Es versteht sich, dass ausschließlich Neulizenzen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
-Unterstützung beim Vertragsmanagement des Enterprise-Agreements.
-Übernahme der Partnerfunktion entsprechend der beschriebenen EA-Verträge:
--Dies beinhaltet die Verwaltung des Vertrages,
--die Unterstützung bei der jährlichen Meldung (TrueUp),
--die Beratung über den optimalen bzw. wirtschaftlichsten Lizenzeinsatz,
--Informationsvermittlung über Änderungen an den Lizenzbedingungen,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.softwareone.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135. Satz 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.